Botoxinjektion bei Dystonie

  • Ein Patient kommt seit mehren Jahren, alle 3 Monate in unsere Neurologische Tagesklinik, zur Botoxinjektion bei tremoröser zervikaler Dystonie. Die Kasse hat dies auch immer bezahlt. Plötzlich will die Krankenkasse die Teilstationäre Botoxbehandlung nicht mehr bezahlen, Ihr Argument ist die Ambulante Durchführbarkeit. Eine Neurologische Ambulanz haben wir nicht an unserem Krankenhaus.

    Wie ist die Abrechnung in anderen Krankenhäsern, bei der Botoxinjektion bei Dystonie?
    Welche Argumente kann man der Kasse engegensetzen, dass die Behandlung weiterhin Teilstationär erfolgt?

    Vielen Dank!

    :sterne: [glow=#FF0000,3]MC Sven[/glow]

  • Hallo,
    schickens den Patienten zur Kasse. Aus meiner Sicht das einzige was hilft angesichts der neuen Rechtsprechung des BSG.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch