Hallo Einsparungsprinz,
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lorelei: Sie haben Recht, eigentlich könnte die KK bei Rechnungserhalt ohne die dafür nötige Entlassanzeige die Rechnung sofort per DTA wieder zurückübermitteln. Dann dürften sich aber einige KH´s über einen \"prall gefüllten DTA-Korb\", welcher sich aus der von Ihnen vorgeschlagenen sofortigen Rückübermittlung ergibt, herzlichst freuen.
Wenn ich mich nicht ganz irre, ist Zurücksendung der Rechnung per DTA gar nicht erlaubt. Die KK haben die Möglichkeit eine Nachricht an das KH zu schicken, man kann also auch auf diesem Weg uns mitteilen, das die E-Anzeige fehlt.
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Das KH will anscheinend dadurch eine Prüfung nach § 275 SGB V schon im Keim durch angebliche Verfristung ersticken
Das war der gleiche Gedanke, die auch Sie hatten in Bezug auf KH. :d_zwinker: