Zeitnahe MDK Prüfung?

  • Hallo Einsparungsprinz,

    Zitat


    lorelei: Sie haben Recht, eigentlich könnte die KK bei Rechnungserhalt ohne die dafür nötige Entlassanzeige die Rechnung sofort per DTA wieder zurückübermitteln. Dann dürften sich aber einige KH´s über einen \"prall gefüllten DTA-Korb\", welcher sich aus der von Ihnen vorgeschlagenen sofortigen Rückübermittlung ergibt, herzlichst freuen.

    Wenn ich mich nicht ganz irre, ist Zurücksendung der Rechnung per DTA gar nicht erlaubt. Die KK haben die Möglichkeit eine Nachricht an das KH zu schicken, man kann also auch auf diesem Weg uns mitteilen, das die E-Anzeige fehlt.

    Zitat


    Das KH will anscheinend dadurch eine Prüfung nach § 275 SGB V schon im Keim durch angebliche Verfristung ersticken

    Das war der gleiche Gedanke, die auch Sie hatten in Bezug auf KH. :d_zwinker:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hallo lorelei,

    wieso sollte es der KK nicht erlaubt sein eine Rechnung per DTA zurückzusenden bzw. wo steht das? Mir ist jedenfalls davon nichts bekannt.

    Für das fehlen der E.-Anzeige müsste ja eigentlich Ihr KH-KIS reagieren so wie es der Vorredner Hr. Schaffert in seinem Beitrag beschreibt.

    mit freundliche Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Guten Tag zusammen,
    das mit den fehlenden Daten (Rechnung oder Entlassanzeige fehlt) kenne ich leider auch aus leidvoller Erfahrung. In der Mehrzahl der Fälle lässt sich (so meine Erfahrung) ein technisches Problem eruieren, an dessen Beseitigung dann mehr oder weniger ernsthaft und schnell gearbeitet wird. Es gibt da ja nicht nur KH und KK sondern auch EDV-Firmen etc.
    Auf die Idee, hier irgendjemanden eine bösartige Absicht zu unterstellen, um die Verfristung zu umgehen bin ich noch nicht gekommen.
    Aber ich gebe zu, dass es für einen gewissen Reiz darstellen kann, wenn die Protokolle einen einwandfreien \"Ausgang\" belegen und bei der Kasse dann einiges nicht ankommt oder nicht differenziert werden kann .........
    Mag anders herum genau so sein

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    Zitat


    wieso sollte es der KK nicht erlaubt sein eine Rechnung per DTA zurückzusenden bzw. wo steht das? Mir ist jedenfalls davon nichts bekannt.

    Das habe ich irgendwo gelesen, finde ich aber nicht auf die schnelle.

    Zitat


    Für das fehlen der E.-Anzeige müsste ja eigentlich Ihr KH-KIS reagieren so wie es der Vorredner Hr. Schaffert in seinem Beitrag beschreibt.

    Das machen wir auch. Das Problem ist aber, das unsere Daten (zumindest in den meisten Fällen) korrekt rausgegangen sind. Es wurde durch unsere EDV bestätigt.

    Zitat


    Auf die Idee, hier irgendjemanden eine bösartige Absicht zu unterstellen, um die Verfristung zu umgehen bin ich noch nicht gekommen.
    Aber ich gebe zu, dass es für einen gewissen Reiz darstellen kann, wenn die Protokolle einen einwandfreien \"Ausgang\" belegen und bei der Kasse dann einiges nicht ankommt oder nicht differenziert werden kann .........

    Hr. Horndasch:

    ich möchte niemandem was unterstellen, das war einfach der gleiche Gedanke, der auch Einsparungsprinz hatte, nur aus Sicht der KH. Wie Sie aber auch selber aber bemerkt haben, der gewisse Reiz so zu denken ist da...
    Zumal ist es immer nur die gleiche, sehr bekannte und beliebte KK.:d_zwinker:

    Schönes Wochenende an Alle Mitstreiter.

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

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