R93.2 abnorme Befunde bei der bildgebenden Diagnostik

  • Hallo Forum,

    da wir öfter mit der Kodierung der R93.2 abnorme Befunde bei der bildgebenden Diagnostik konfrontiert werden, möchte ich folgenden Fall als Kodieranfrage stellen:

    Pat. mit bekannter Leberzirrhose kommt zur histologischen Sicherung intrahepatischer Rundherde. Die Punktion zeigt Lebergewebe mit einer geringen Fibrose und geringen portalen Entzündungsreaktion ohne Malignität. Der MDK möchte die R93.2 als HD, da der histolol. Befund weder einen gut- noch bösartigen Tumor nachwies. Kodiert wurde die D37.6 Neubildulng unsicheren Verhaltens.

    Hat der MDK Recht und gibt es Erfahrungen bzw. Argumente, wie man plausibel die R93.- von der D37 abgrenzen kann?

    Im Voraus vielen Dank für Ihre Antworten.
    Freundliche Grüße
    kd

  • Schönen guten Tag,

    gemäß Kodierrichtlinie D008b richtet sich die Verschlüsselung einer Verdachtsdiagnose (bei Entlassung nach Hause) danach, ob eine (spezifische) Behandlung erfolgt ist. Die Diagnostik allein reicht zur Verschlüsselung nicht aus. Da intrahepatische Rundherde nicht unbedingt eine Neubildung wiederspiegeln sondern tatsächlich zunächst nur ein phänomen der Bildgebung sind, würde ich, sofern Sie keine Behandlung durchgeführt oder den Patienten weiterverlegt haben, in diesem Fall für die R93.2 plöädieren.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,