Arbeitsunfähigkeit vs. Kodier- VwD Prüfung

  • Guten Morgen,

    dürfen Unterlagen, die zur Prüfung der AU an den MDK gegangen sind, auch zur Prüfung der VwD bzw. Kodierung benutzt werden?

    :d_gutefrage:

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Schönen guten Tag Papiertieger!

    Antwort auf Ihre Frage gibt der § 67c SGB 10:

    In Absatz 1 heißt es noch, dass Sozialdaten nur für die Zwecke verwendet werden dürfen, für die sie erhoben wurden.

    In Absatz 2 werden dann Ausnahmen definiert, unter anderem \"...wenn die Daten für die Erfüllung von Aufgaben nach anderen Rechtsvorschriften dieses Gesetzbuches als diejenigen, für die sie erhoben wurden, erforderlich sind...\".

    Das ist bereits ziemlich dehnbar, aber in diesem Fall gar nicht nötig, denn in Absatz 3 heißt es dann, dass unter anderem die Rechnungsprüfung gar kein \"anderer Zweck\" ist, d. h. dafür immer alle vorliegenden Daten verwendet werden dürfen.

    Diese Regelung bezieht sich nur auf die Nutzung von Sozialdaten und ändert nichts an der Tatsache, dass für die Rechnungsprüfung durch den MDK die Regelungen des § 275 SGB 5 einzuhalten sind, also insbesondere die fristgerechte Anmeldung der Prüfung.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,