Verlegung oder Verbringen

  • Hallo und guten Tag.

    Ich hätte eine Frage bezüglich Verlegung bzw Verbringung.Ein Patient suchte unsere Notaufnahme am 12.05.08 bei stärksten
    Cephalgien mit erhöhten Temperaturen bei ca. 40°C auf. Es erfolgte die
    Weiterverlegung (am selben Tag um 11:25)in eine Neurologische Klinik, bei Verdacht auf Meningitis. Nach durchgeführter unauff. Lumbalpunktion erfolgte die
    Weiterverlegung in ein drittes Krankehaus, ebenfalls eine Neurologische Abteilung. Nach Ausschluss eines Abszesses bzw.
    Blutung durch MRT von HWS, BWS und CT von HWS, BWS und Neurokranium
    erfolgte die Rückverlegung am 12.05.08 um 22:05 in unsere internistische Abteilung. Zwischen der Verlegung und Wiederaufnahme lagen also < 24/h. Ist das nun eine Verbringung oder eine Verlegung?

    Vielen Dank und schöne Grüße

  • Hallo MedCo,

    eine Verbringung liegt meines Erachtens nur dann vor, wenn Sie Dritte Leistungserbringer mit bestimmte diagnostische Leistungen beauftragen. Sobald das aufnehmende Krankenhaus den Auftrag hat, den Patienten eigentständig zu versorgen, liegt daher eine Verlegung vor. In Ihrem Fall gehe ich von einer Rückverlegung gemäß §3 Abs. 3 FPV aus. Eine Verlegung bedeutet jedoch nicht in jedem Fall, das entsprechende Abschläge fällig werden (siehe § 1 Abs. 1 FPV).

    Viele Grüße
    Sebastian Seyer

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,


    Zitat


    Original von MedCo2008:
    .Ein Patient suchte unsere Notaufnahme am 12.05.08 bei stärksten
    Cephalgien mit erhöhten Temperaturen bei ca. 40°C auf.

    Krankhaus A
    Abklärung in der Notaufnahme


    Zitat


    Original von MedCo2008:
    Es erfolgte die Weiterverlegung (am selben Tag um 11:25)in eine Neurologische Klinik, bei Verdacht auf Meningitis. Nach durchgeführter unauff. Lumbalpunktion erfolgte die Weiterverlegung in ein drittes Krankehaus, ebenfalls eine Neurologische Abteilung.


    Krankenhaus B
    Lumbalpunktion

    Krankenhaus C
    CT, MRT


    Zitat


    Original von MedCo2008:

    Nach Ausschluss eines Abszesses bzw. Blutung durch MRT von HWS, BWS und CT von HWS, BWS und Neurokranium erfolgte die Rückverlegung am 12.05.08 um 22:05 in unsere internistische Abteilung. Zwischen der Verlegung und Wiederaufnahme lagen also < 24/h.


    Krankenhaus C
    „Rückverlegung“ ! Krankenhaus A


    Kommentar:

    1. Ob initial in Haus A,B und C wirklich eine stationäre Behandlung erfolgt ist, (wie lautete der Behandlungsplan?, wurde nur Diagnostik durchgeführt?, wo und wann erfolgten therapeutische Maßnahmen ? ) ist aus der Ferne ohne weitere Informationen nur schwer zu beurteilen.
    2. Für eine Lumbalpunktion und bildgebende Diagnostik muß ein schwerkranker Patient (Schmerzen, hohes Fieber) innerhalb von 24 Stunden in 4 Krankenhäusern behandelt werden.


    Gruß
    Eberhard Rembs

  • Guten Tag,

    erst einmal vielen Dank für die Antworten.

    Zu 1. :

    Bei dem Patienten wurden initial nur diagnostische Maßnahmen durchgeführt. Auch in den Krankenhäusern B und C wurde nicht therapiert.
    Nach der Rückverlegung in Krankenhaus A wurde neben der Fokus-Suche 4 Tage i.v.-Antibiose verabreicht. Nachdem das Krankheitsbild weiterhin unklar war, hat man sich für eine weitere Verlegung ( Krankenhaus D ) entschieden.

    Zu 2.: Ich gebe Ihnen vollkommen recht, als ich die Akte gelesen habe war ich auch konsterniert.

    Vielen Dank und einen schönen Arbeitstag.