temporäre Zementprothese

  • Hallo und guten Morgen an alle Forummitglieder,

    heute habe ich mal wieder eine Frage aus dem Bereich der septischen Unfallchirurgie.

    Seit neuester Zeit werden in unserem Hause bei z.B. Gelenkinfekten nach implantierten TEPs, sogenannte industiell gefertigte temporäre Zementprothese, die einen antibiotischen Wirkstoff enthalten und über ein Gelenk verfügen, implantiert. Diese Prothesen werden genauso eingebracht und angepasst wie Metallprothese. Diese Zementprothesen werden im Schnitt für ca 6 Wochen belassen und dann wieder explantiert damit eine endständige Metallprothese implantiert werden kann.
    Wie können diese Prothesen kodiert werden? Handelt es sich hierbei um Sonderprothesen, wie unsere Chirurg es bezeichnet, oder werden sie als Abstandhalter kodiert? :a_augenruppel:

    Wer hat Erfahrung und kann mir weiter helfen?

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne:

  • Hallo Simone F,

    im Grunde ist es ein Abstandshalter (sog. Spacer), der aber entsprechend einer Sonderprothese gefertigt wurde.
    Ihr Chirurg liegt somit ganz richtig.
    Ich würde z.B. die 5-821.63 verwenden. Etwas Besseres konnte ich auch nicht finden.

    Schönen Tag noch 8)

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg