Hallo zusammen,
bei einer Patientin wurde eine Fettschürzen-Op durchgeführt. Die KK gab zunächst eine Kostenzusage. Nach der Abrechnung schaltet die KK den MDK ein. Der MDK kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei der vorliegenden OP um eine kosmetische OP handelt und die KK verlangt die vollständigen Behandlungskosten zurück.
Besteht die Möglichkeit, die Kosten mit der Patientin abzurechnen?
Im voraus vielen Dank für eine Antwort.