Hallo Forum,
ich bin mir nicht sicher, ob ich mich mit meiner Frage hier anhängen kann oder ob dies an anderer Stelle schon beantwortet wurde.
Es geht eben um die besagten prä- intra- und postoperativen Leistungen, die wir mangels eigener Kapazitäten (z.B. patholische Untersuchung von Gewebsproben bei Koloskopie) gerne per Überweisungsschein an den niedergelassenen Bereich weiterreichen würden.
Eine eindeutige Aussage von der KV zur die Akzeptanz dieses Verfahrens, so dass der niedergelassene Arzt (hier Pathologie)unbesorgt darüber abrechnen kann haben wir nicht, die gefühlte Tendenz ist eher ablehnend.
Aus meiner Sicht spiegeln die AOP-Umsetzungshinweise 2010 (gibt es eine Version 2011?) insbesondere §6 Abs.1 letzter Satz eindeutig die Legitimität Legitimität des Verfahrens wieder:
Die für die Überweisung von prä-, intra- und postoperativen Leistungen erforderlichen Formulare sind gemäß § 13 von
den KVen zur Verfügung zu stellen.
Was antworte ich nun unserem niedergelassenen Pathologen zu seiner Beruhigung, damit er einen Ü-Schein für die Abrechnung seiner Leistungen akzeptiert? Er ist nur unsicher, dass er überhaupt gegenüber seiner KV mit dem von uns ausgestellten Überweisungsschein abrechnen darf.
Wie schon gesagt, das Zurverfügungstellen der Ü-Scheine durch die KV hat mit vielfältigsten Begründungen bisher nicht stattgefunden,
nicht einmal die Aussage zur grundsätzlichen Akzeptanz.
Wie sind hier die Erfahrungen?
Mit freundlichen Grüßen
toku