Hallo liebes Forum,
wir haben einen Fall, der mit der vermutlich korrekten DRG sehr schlecht abgebildet wird.
Pat. mit fulminanter Urosepsis (teure Antibiose), Mulitorganversagen, Reanimation, CCT und MRT-Diagnostik bei Krampfanfall, schwere Gerinnungsstörung (FFP und PPSB-Gaben), Azidose, 51 Beatmungsstunden ... die Pat. verstirbt nach 4 Tagen Intensivaufenthalt und wird mit der Hauptdiagnose A41.58 + R65.1 abgebildet. Es resultiert die DRG T60F (Sepsis, verstorben < 8 Tage nach Aufnahme) - Relativgewicht 0,474
Nun kann sich jeder vorstellen, dass die Kosten den Erlös um ein vielfaches übersteigen.
Wenn ich mir die InEK-Kostenkalkulation ansehe, wird schnell deutlich das bei solchen Fällen aufwendige intensivmedizinischen Prozeduren regelhaft kodiert werden.
Warum man aber einen Zeitraum von < 8 Tagen mit Entlassart \"verstorben\" als entscheidendes Kriterium für die DRG-Ansteuerung auswählt bleibt unverständlich. Aus meiner Sicht sollten unbedingt andere VWD-Größen für weitere Splitt-DRGs definiert werden.
Da ich diese Thematik beim IneK nicht in der Zusammenstellung aus dem Vorschlagsverfahren gefunden habe, möchte ich einfach mal in die Runde fragen, ob es bereits Überlegungen gibt die Basis-DRG T60 neu zu überdenken. Gibt es ähnlich defizitäre Fälle in anderen Häusern?
MfG
Willm