Beiträge von zakspeed

    Wir sind ein Klinikum mit 3 Standorten - also eine IK-Nr. -

    Hallo DianaM,

    damit haben Sie doch die Antwort gegeben: es sind interne Verlegungen, Sie führen den Fall im §301 durchgehend (mit unterschiedlichen Fachabteilungen), aber der Transport findet während (und nicht von oder zur) der stationären Behandlung statt, damit gehen die Kosten zu Ihren Lasten. Das Problem haben alle Häuser, die nur (noch) mit einem IK arbeiten. Sollte aber bei der Entscheidung zur Fusion mit berücksichtigt worden sein.

    Gruß

    zakspeed

    Ich würde die Tagesgleichen gegen ärtzlichen Rat entlassen lassen und stationär führen.

    oh oh oh, ganz ganz heikel. Sie wollen also Patienten, die eigentlich gar nicht stationär über Nacht (medizinisch) bleiben müssen, zu einer Unterschrift gegen ärztlichen Rat drängen, nur um einen Fall stationär abrechnen zu können? Auch ein Revers wird ggf. über den MD geprüft, auch, ob denn überhaupt eine stationäre Notwendigkeit vorlag. Ich halte das für einen schlechten Vorschlag.....

    Gruß

    zakspeed

    Nach unserer Ansicht gilt die Fußnote zum Zusatzentgelt nur, wenn auch ein Zusatzentgelt verhandelt worden ist. Der Schwellenwert kann im Falle einer fehlenden Vereinbarung ja nie erreicht werden.

    Hallo K_B

    der Schwellenwert wird ermittelt, indem Sie die Menge des gegebenen Fibrinogen mit dem Preis (ggf. Einkaufpreis der Apotheke) multiplizieren. Dann wird geschaut, sind das mehr als € 2500,- oder halt weniger. Und dann erst kann es bei Erreichen des Schwellenwertes von € 2500,- abgerechnet werden, hier in dem genannten Beispiel halt "nur" mit € 600,-

    §5 (2) der FPV sagt doch nur aus, dass es einen Festbetrag von € 600,- gibt, sofern ein Entgelt nicht/noch nie vereinbart wurde. Das hebelt aber nicht die Fußnoten zu der Anlage 4/6 aus

    Gruß

    zakspeed

    Hallo,

    kleine Frage am Rande. Steht auch in der leistungsrechtlichen Entscheidung drin, dass es nachstationär möglich gewesen wäre oder steht da ambulant?

    Hallo,

    sowohl als auch, aber wenn so ein Satz wie "Verbandwechsel oder Kontrolle hätte im ambulanten Rahmen erfolgen können" -> das ist ja in den Fristen nicht genehmigungspflichtig, ob das in einer Praxis oder halt nachstationär im KH erfolgt.

    Und die Leistung ist ja tatsächlich im KH erbracht worden. Das sehe ich wie eine Umwandlung stationär in AOP, das Vergütungssystem ist halt anders. Sonst geht die Kasse ja für völlig umsonst aus der Nummer, der Patient wird versorgt (egal ob stationär, nachstationär oder ambulant) und der Kasse kostet es gar nichts.

    Nebenbei: zu nachstationärer Behandlung gibt es Fahrkosten, wenn das z.B. mit KTW erfolgen muss, kostet das der Kasse oft mehr als ein Tag OGVD. Ist aber ein anderer Topf, also den meisten Sachbearbeitern egal.

    Gruß

    zakspeed

    Hallo,

    wenn im Gutachten z.B. steht "die weitere Behandlung hätte im nachstationären Rahmen erfolgen können" und Tage der OGVD gestrichen werden -> hat jemand schon einmal versucht, die ToB als nachstationäre Behandlung bzw. Pauschale(n) zu berechnen? auch technisch mit Orbis?

    Beispiel: alt OGVD 01.03.-04.03. 4 Tage OGVD

    neu 01.03.-04.03. 4 ToB, 01.03.-04.03. 4x nachstationär

    Das kann in einigen Fachdisziplinen schon interessant werden

    Gruß

    zakspeed

    ... Nachweis für das ZE2022-97 an, da unsere Abrechnung "nicht den bestehenden Kodier- und Abrechnungsvorschriften entspricht." Zur Prüfung des Anspruches wird dieses Protokoll benötigt....

    Hallo Cyre,

    ich würde mich schon aufgrund dieser Aussage weigern, denn der Weg der Abrechnung (auch für die Kasse) ist doch ZE2022-97 -> Anlage 4 der FPV -> Fußnote 6 -> Anlage 7 der FPV -> zutreffender ICD zur Abrechnung ist kodiert (hoffentlich) -> Zweifel an der Kodierung -> MD

    Was für ein Anspruch soll denn geprüft werden?

    Wenn Ihre Abrechnung nicht den bestehenden Kodier- und Abrechnungsregeln entspricht (z.B. entsprechender ICD der Anlage 7 fehlt), dann wäre die Rechnung direkt komplett abzuweisen, da sie formal falsch ist (ohne MD)

    Gruß

    zakspeed

    Guten Tag,

    eine tagesklinische (geriatrische) Behandlung musste aufgrund einer an diesem Tag festgestellten Covid-Infektion abgebrochen werden. D.h. der Patient wurde morgens geplant in die Klinik gebracht, dort getestet, positiv -> Isolation, ärztliche Betreuung, Rücktransport organisiert, Dauer ca. 3h

    Für das KIS gilt ja Entlassung aus sonst. Gründen an diesem Tag um 11:30, an diesem Tag sind keine OPS definierten Leistungen erbracht worden, also keine Abrechnung der A90A. Kann für diesen Tag das Pflegeentgelt abgerechnet werden?

    Gruß

    zakspeed

    ... Die Abrechnung erfolgte problemlos mit dem Bundesamt für Familie in Köln, so weit, so gut.

    Hallo stei-di,

    wieso denn das? in der FPV steht doch in §1 (5) Satz 2 Die Fallpauschale für das gesunde Neugeborene ist mit dem für die Mutter zuständigen Kostenträger abzurechnen

    Adoption kommt auch zu keinem befriedigen Ergebnis.

    Dem Vorschlag von Frau Zierold kann ich auch nicht beipflichten, denn es gilt immer noch die Zuständigkeit der Kasse am Aufnahmetag.

    Hier hilft m.E. nur ein Weg: die Kasse der Mutter anrufen, Fall schildern und hoffen, dass eine Familienversicherung ab Geburt begründet wird. Die Kasse kann ja dann aufgrund des Kassenwechsels einen Erstattungsanspruch gegen die neue Kasse stellen (gilt übrigens auch bei Wechsel GKV - PKV).

    Ein ähnliches Problem haben Sie auch bei Kindern, für die keine P66D, P67D oder P67E zutrifft und die leider versterben. Da müssen die Eltern auch einen Antrag auf Familienversicherung stellen, sonst gibt es keinen Kostenträger für den Fall.

    Gruß

    zakspeed