Beiträge von zakspeed

    Hallo,

    wenn im Gutachten z.B. steht "die weitere Behandlung hätte im nachstationären Rahmen erfolgen können" und Tage der OGVD gestrichen werden -> hat jemand schon einmal versucht, die ToB als nachstationäre Behandlung bzw. Pauschale(n) zu berechnen? auch technisch mit Orbis?

    Beispiel: alt OGVD 01.03.-04.03. 4 Tage OGVD

    neu 01.03.-04.03. 4 ToB, 01.03.-04.03. 4x nachstationär

    Das kann in einigen Fachdisziplinen schon interessant werden

    Gruß

    zakspeed

    ... Nachweis für das ZE2022-97 an, da unsere Abrechnung "nicht den bestehenden Kodier- und Abrechnungsvorschriften entspricht." Zur Prüfung des Anspruches wird dieses Protokoll benötigt....

    Hallo Cyre,

    ich würde mich schon aufgrund dieser Aussage weigern, denn der Weg der Abrechnung (auch für die Kasse) ist doch ZE2022-97 -> Anlage 4 der FPV -> Fußnote 6 -> Anlage 7 der FPV -> zutreffender ICD zur Abrechnung ist kodiert (hoffentlich) -> Zweifel an der Kodierung -> MD

    Was für ein Anspruch soll denn geprüft werden?

    Wenn Ihre Abrechnung nicht den bestehenden Kodier- und Abrechnungsregeln entspricht (z.B. entsprechender ICD der Anlage 7 fehlt), dann wäre die Rechnung direkt komplett abzuweisen, da sie formal falsch ist (ohne MD)

    Gruß

    zakspeed

    Guten Tag,

    eine tagesklinische (geriatrische) Behandlung musste aufgrund einer an diesem Tag festgestellten Covid-Infektion abgebrochen werden. D.h. der Patient wurde morgens geplant in die Klinik gebracht, dort getestet, positiv -> Isolation, ärztliche Betreuung, Rücktransport organisiert, Dauer ca. 3h

    Für das KIS gilt ja Entlassung aus sonst. Gründen an diesem Tag um 11:30, an diesem Tag sind keine OPS definierten Leistungen erbracht worden, also keine Abrechnung der A90A. Kann für diesen Tag das Pflegeentgelt abgerechnet werden?

    Gruß

    zakspeed

    ... Die Abrechnung erfolgte problemlos mit dem Bundesamt für Familie in Köln, so weit, so gut.

    Hallo stei-di,

    wieso denn das? in der FPV steht doch in §1 (5) Satz 2 Die Fallpauschale für das gesunde Neugeborene ist mit dem für die Mutter zuständigen Kostenträger abzurechnen

    Adoption kommt auch zu keinem befriedigen Ergebnis.

    Dem Vorschlag von Frau Zierold kann ich auch nicht beipflichten, denn es gilt immer noch die Zuständigkeit der Kasse am Aufnahmetag.

    Hier hilft m.E. nur ein Weg: die Kasse der Mutter anrufen, Fall schildern und hoffen, dass eine Familienversicherung ab Geburt begründet wird. Die Kasse kann ja dann aufgrund des Kassenwechsels einen Erstattungsanspruch gegen die neue Kasse stellen (gilt übrigens auch bei Wechsel GKV - PKV).

    Ein ähnliches Problem haben Sie auch bei Kindern, für die keine P66D, P67D oder P67E zutrifft und die leider versterben. Da müssen die Eltern auch einen Antrag auf Familienversicherung stellen, sonst gibt es keinen Kostenträger für den Fall.

    Gruß

    zakspeed

    Im Rahmen der Streichung der oGVD-Tage wiesen wir auf o.g. Sachverhalt hin.

    Hallo medman 2,

    was wird Ihnen denn gestrichen? Alle OGVD-Tage? Das ist natürlich Unsinn. Aber wenn der MD feststellt, dass vom Tag x bis zum Tag y keine stationäre Behandlungsbedürftigkeit vorlag, dann müssen Sie diese Tage wohl als OGVD-Zuschlag streichen. Wenn z.B. eine prä-OP-Zeit zu lange ist, dafür aber die post-OP-Zeit begründet, dann müssen Sie ja auch OGVD-Tage streichen.

    Gruß

    zakspeed

    Hallo,

    a) zur Frage der FZ: wenn eine der beiden DRG eine O01* oder O60* ist -> das sind von der Fallzusammenführung ausgenommene *-DRG

    b) Aufnahmegrund 05 = zum Zwecke der Entbindung, Aufnahmegrund 01 = Normalfall, d.h. jede andere Aufnahme, z.B. aufgrund einer Verletzung

    c) eine Trennung der DRG in "Unfall-DRG" und "Entbindungs-DRG": nein, gibt es nicht

    d) Zuzahlungspflicht: entfällt ab dem Entbindungstag (bei Grund 05 von Beginn keine ZZ-Pflicht, bei Grund 01 ab Entbindungstag)

    Die Kodierung der OPS führt dann in eine DRG, die u.U. auch zu koppeln ist. HD ist die Diagnose, die zur Aufnahme führte, also der Unfall, nicht die Entbindung. Ggf. eine komplikative Schwangerschaft, sofern beide Diagnosen (Unfall oder Schwangerschaft) allein zur Aufnahme geführt hätten. Und bei der Abrechnung ist dann stur nach FPV ohne jegliche Emotion abrechnen.

    So jedenfalls meine Einschätzung

    Gruß

    zakspeed

    Hallo zusammen,

    das BMG hat ja mal festgelegt, dass Patienten und deren (medizinisch notwendige) Begleitperson nicht als Besucher im Sinne des IfSG gelten. Jetzt weigert sich eine große Kasse, die PoC bzw. PCR-Tests für die Begleitperson über die stationäre Abrechnung zu vergüten und verweist auf die angebliche Zuständigkeit der KV gem. TestV.

    Mal abgesehen von der wenig praktikablen Umsetzung (sagen Sie einmal der Mutter eines schreienden Kleinkindes, dass sie jetzt erstmal zu ihrem Hausarzt gehen und sich eine Überweisung zu einer PCR-Testung holen soll und erst dann mit negativem Ergebnis wiederkommen darf :rolleyes: Zumal der Hausarzt ja gar nicht zuständig ist (das Kind ist ja erkrankt), der Kinderarzt auch nicht für die Mutter und das Krankenhaus hat keine KV-Zulassung, um Überweisungen auszustellen), wie gehen andere Häuser mit dieser Problematik um? Es können ja -je nach Testregime- auch während des Aufenthaltes weitere Testungen anfallen, wird die Begleitperson jedes Mal nach extern geschickt?

    Und: gibt es eine rechtlich fundierte Aussage, wonach die Testungen für die Begleitperson weiterhin über die Entgeltschlüssel 76CT999* abgerechnet werden können? Oder wie wird bei fehlender KV-Zulassung über die KV abgerechnet?

    Gruß

    zakspeed

    Hallo,

    verstehe ich jetzt nicht: bei einer Ersatzabrechnung nach MD ist das ZZ-Verfahren doch längst gelaufen, entweder ist eine Zahlung vorhanden oder eine Rückforderung. Letztere muss ja dann auch storniert werden. Und dann setzen Sie "Aufenthaltsart ohne Zuzahlung", bekommen evtl. einen Warnhinweis "Achtung, lt. KT hat der Patient xy Tage zu zahlen", klicken den weg und rechnen ab. Der Fall taucht nie wieder auf, auch nicht bei einer Aktualisierung der ZZ in EOFM. Evtl. sind Ihre Einstellungen in EOFM nicht korrekt?

    Gruß

    zakspeed

    Hallo stei-di,

    in der Rechnungsart 22 wird das ZLG-Segment nicht übermittelt. Daher muss die Zuzahlung storniert und (händisch) an die KK zurückgezahlt werden (genauso wie bei Umwandlung in AOP-Abrechnung), im KIS gibt es einen Button "Aufenthaltsart ohne Zuzahlung" oder ähnlich, und so geht die vorstationäre Ersatzabrechnung ggf. zzgl. Großgeräte-Entgelte an die Kasse.

    Sie müssen also die Kostenzusage der Kasse mit x Tagen ignorieren und evtl. Zahlungen manuell rausnehmen.

    Gruß

    zakspeed