Beiträge von rokka

    wieder zurück verlegt worden ist, nennen wir schicksalhaften Verlauf oder einfach das Leben.

    Also ich würde da Verlegung mit Rückverlegung rauslesen und diesen seltenen Fall eben so hinnehmen(schicksalhafter Verlauf). Nach FPV §3 also Rückverlegung innerhalb von 30d somit zusammenführen der Fälle (und eigentlich war es eh nur einer).


    MfG

    Rei

    Hallo,

    kurze Frage weil hier nirgendwo spezifisch zu finden, auch in den Kodierempfehlungen nicht:

    hinsichtlich ein oder mehrere Koronararterien - gilt 1,2 o. 3 nur für Hauptversorgungsgebiete oder wird z.B. 2 Stents in 1 Gefäß oder in mehrere Gefäße kodiert wenn der 1. Stent in die RIVA-Stenose und der 2. in eine RD1-Stenose implantiert wird (getrennt) , ist ja ein Seitenast aber gleiches Stromgebiet?

    MfG

    rokka

    Mit Team an Tag 8 würde ich mich jedenfalls nicht vor Gericht trauen (und auch mal die Abläufe auf der Station anschauen...)

    Hallo,

    na ja Verlegung von ITS am 1. Tag, aber nachmittags, daher nicht mehr bei der Teambesprechung dabei gewesen und da damals nur 1mal wöchentlich diese erfolgte(musste ja auch alle mal zusammen kriegen, es arbeiten ja nicht alle nur nur auf der Palli), dann also 7 Tage später am 8. erfolgt.

    Es ist schon erstaunlich wie der MDK trotz erfolgter Leistungen inkl. Teambesprechung (und die Teambesprechung - mal ehrlich ist zwar wichtig aber nicht therapieessenziell, da bei der multiprofessionellen Behandlung die Kollegen ständig im Austausch sind und ob die Musiktherapeutin dann offiziell zusammen mit der Physiotherapeutin etc. im Raum sitzt und den Fall bespricht...aber egal soll so und war auch so erfolgt) und geforderte Behandlungszeiten übrigens über das doppelte erfüllt! ) also was ich schreiben wollte:

    Streichung trotz erfolgter Leistung und die wäre genauso gegeben obwohl wenn der 2. der 1. Tag gewesen wäre also wirklich nur 7d Therapie gewesen wären oder Teambesprechung am Aufnahmetag und der 8. Tag hinten dran hängt, dann wäre das klagbar?!

    Ich verstehe das nicht, weil ja für ein 7d Intervall auch eine Teambesprechung erfolgte, aber wenn ihr schon entsprechend Negativerfahrungen dahingehend gesammelt habt, lass ich das vllcht. auch lieber gut sein. Sehr unschön von den Kollegen, da hätte man auch mal einfach nur die dokumentierte Arbeit anerkennen können...

    Mfg

    rokka

    Hallo,

    Frage an die Runde: würdet ihr klagen?

    Palli-Komplextherapie für 8 Tage erfolgt (dann Verlegung zur palliativen Bestrahlung); Teamsitzung erfolgte am 8. Tag (Verlegungstag)

    MDK - Ablehung: "Teamsitzung muss 1mal pro vollständige Woche erfolgen"

    ??? es hätte ausschließlich in der "ersten Woche" Tag 1-7 eine erfolgen sollen? meinen die das so im Ernst?

    Grübel Grübel, aber selbst ohne den ersten Tag hätte ich ja immer noch mit dem Intervall 2.-8. Tag die 7 Tage(1 Woche) erfüllt!?

    und wir rechnen ja OPS für 7-13 Tage ab und nicht für 14 Tage wo man mindst. 2 erwarten dürfte?

    Dann wäre vllcht. noch Argument: am Entlassungstag, aber in einer solchen, werden ja auch bisherige Behandlungsergebnisse zusammenfgefasst und auch auch weitere Therapieziele, Behandlungsstrategien für die weitere ggf. auch ambulante Versorgung/ SAPV besprochen und organsiert, oder sehe ich dass falsch?

    Passen die Argumente oder habe ich etwas missverstanden?


    MfG

    rokka

    Nosokomiale Pneumonie ist ja definiert. daher auch so weiter kodierbar

    Eine nosokomiale Sepsis ist 1. keine Pneumonie und 2. gibt es ja auch keine Definition mit Zeitintervallen und so? daher wird hier wohl nur der Bezug zur in dem Moment behandelnden Klinik genommen, was aber auch nicht unbedingt medizin. korrekt sein muss - aber das wird wieder Stilblüten tragen (Sepsis nosokomial ja, aber bei wem? wer hatte Schuld?: Klinik 1,2 oder 3? wer hier wirklich richtig steht...)

    MfG

    rokka

    Moin,

    Also wenn innerhalb der oGVD stationär behandlungsbedürftig, kann nicht gestrichen werden; der MD meint hier wohl vom Schreibtisch aus den Patientenzustand besser beurteilen zu können, aber anscheinend hatten die Klinikkollegen wohl doch einen Grund ihn noch zu behandeln, und siehe da richtig getan...plötzlich Komplikation, (vllcht. nicht unerwartet? ohne jetzt genaueres zu wissen).

    Diesen fiktiven Faden mal weitergesponnen: Wenn Pat. vor oGVD entlassen worden wäre, hätte er dann erneut aufgenommen werden müssen. Können wir dann entsprechend einem fiktiven Alternativverhalten eine gesonderte DRG für die eingetretenen Komplikation abrechnen.

    Das dürfen Sie vermutlich nicht soweit geht die Fiktivdebatte ja immer - nicht das geht immer nur bei den Kassen- und letztlich soll es fiktiv-alternativ ja immer günstiger werden, das wollen sie sicher auch nicht ;-); und Komplikation(ohne hier näheres zu wissen) wäre im Zweifel ja Grund einer FZF - was wiederum ein Argument für die normale oGVD Abrechnung (also so wie real erfolgt) wäre.


    MfG

    rokka

    Hallo,

    nochmal zur Verwendung der 5-549.21; dieses könnte aber nunmehr bei Anlage einer getunnelter Drainage des Bauchraumes der richtige Code sein weil er explizit auf die Tunnelung hinweist. Nutzt den jemand regelmäßig oder im Gegenteil aufgrund obiger Gründe mit Absicht nicht?

    Und dazu schreibt auch die Firma (pfmmedical mit ASEPT-Drainagesystem) als Broschüre eine Kodierempfehlung für 2022 mit der 5-549.21 (zumindest als Mailbroschüre; Bei der Suche auf deren Internetseite fand ich die nicht; und in der Broschüre natürlich das Kleingedruckte: Hinweis: Alle Angaben in dieser Kodierempfehlungsind lediglich Empfehlungen von der pfm medicalagund erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. pfm medicalagübernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung.

    Darüber steht aber groß: Die Auswertung erfolgt auf Basis des G-DRG Systems 2022. Die ICD-und OPS-Codes wurden anhand der DIMDI OPS online (2022) recherchiert. )

    Ich bezweifle dass die wissentlich fasche Angaben machen würden und sich so etwas nicht ausdenken sondern sich ggf. auch bestätigen lassen?

    Und was ich noch gefunden habe, dazu gab es eine Kostenanfrage beim DIMDI in 2021 und im Vorschlagsverfahren für 2022 Beratungsempfehlung: umsetzen

    und nun auch in den Kodierempfehlungen der DGVS 2022: getunnelte AszitesDrainage 5-549.21

    Ist das denn jetzt richtig und rechtssicher?

    MfG

    rokka

    Hallo:

    laut KGMV:

    Der Kodierprozess sollte immer von der spezifischen ICD-10-GM Diagnose

    ausgehen, da bei Kodierung unter primärer Verwendung einer vorliegenden

    Orphakennung ggf. ein Mapping auf einen unspezifischeren -.9 ICD-10-GM Kode

    erfolgen kann

    - Sofern keine spezifischen Angaben über die Seltene Erkrankung vorliegen oder

    ermittelt werden können (im Sinne eines spezifischen Orphacodes), sollte zur

    Vermeidung von Fehlangaben keine Angabe erfolgen

    - Seltene Erkrankungen, die vorliegen jedoch keinen Zusatzaufwand im Sinne der

    DKR bedingen, sind nicht zu kodieren. Voraussetzung für die Angabe der

    Orphakennung ist, dass der ICD-Kode für die seltene Erkrankung gemäß den

    Deutschen Kodierrichtlinien als Haupt- 
    oder Nebendiagnose anzugeben ist


    abgesehen davon ist es ja wieder erstaunlich wie einfach man hier anderer Arbeit mal wieder den KH's aufhalsen kann: nur wegen paralleler Datenerfassung mit teils unterschiedlicher Systematik soll nun gleich mundgerecht präsentiert werden und natürlich wieder direkt von der Basis mit entsprechendem Aufwand dort (Zeit, Ressourcen Programmkosten etc.) ohne eigenen Nutzen! Ich finde es eine Frechheit!

    MfG

    rokka

    Andererseits: eine akute Veränderung des SOFA-Scores auf +2 Punkte in Folge einer Infektion (klinisch eindeutig + Bakteriämie) kann auch durch vorübergehenden Anstieg des Kreatinins (bspw. auf 1,7 mg/dl) und vorübergehende Senkung der Thrombozytenzahl (bspw. auf 120.000 /µl) "erreicht" werden. Wäre das in jedem Fall ein Grund für eine intensivmedizinische Behandlung?

    Genau das meinte ich; Akutes NV St.I; Thrombopenie und Bilirubinanstieg können zu 3 Punkten führen, die eben als ("leichtes"?) Organversagen im Punktescore so gewertet werden auch wenn jeweils nur 1 Punkt erreicht wird, und laut Sepsisgesellschaft Zeichen einer Sepsis sind. Ohne Katecholaminpflichtigkeit oder Beatmungsnotwendigkeit (O2-Sonde ggf. ausreichend) gehören diese Patienten (noch) nicht zwingend auf die ITS (frag mal den ITS-Kollegen nach einem Bett dafür) obwohl eine Sepsis angenommen werden muss und meist auch erhöhter Betreuungsaufwand peripher besteht (häufigere Kreislaufmessungen (auch hier Gerätegestützt häufiger möglich)- und Bilanzierung bei eben beschriebener Situation. Laborkontrollen engmaschig.

    Also m.E. hat die kodierbare Diagnose Sepsis mit der ITS als Hauptbehandlungsort nichts zu tun. Es wird eben nicht unterschieden (auch finanziell weil pauschal) zw. schwerer und leichter Sepsis, dafür gäbe es ja ggf. die intensivmedizin. Komplextherapie und TIPS/SAPS etc. um die Fallschwere/Erlöse fallgerecht zu steigern?

    MfG

    rokka