medman2, ich denke, dass ich das Problem schon richtig verstanden habe.
Ich wollte mit meinem Betrag nur sagen, dass sich aus meiner Sicht, bleiben wir jetzt bei Frage 04, keine Notwendigkeit einer Kodierprüfung ergibt. Ich sehe es auch so, dass allein die Liegedauer oberhalb der oGVD der abgerechneten DRG zu prüfen ist. Die kodierte DRG wird als korrekt angesehen. Ansonsten muss die Kasse auch einen Prüfgrund und eine Kranzfrage bezüglich der DRG übermitteln.
Aber das ist, wie eigentlich immer, nur eine Ansicht von vielen.
Viele Grüße
RoKu