Durchführungshinweise zur neuen PrüfvV ab 1.1.2017

  • Hallo,

    es waren zwischen den Spitzenverbänden abgestimmte Durchführungshinweise zur neuen PrüfvV angekündigt worden. Weiß jemand um den Stand der Verhandlungen?

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo zusammen !

    Ich nehme die Frage hier noch mal auf.
    Weiß jemand, ob es schon verbindliche Definitionen gibt, was ein "komplexer Fall" ist, bei dem ab 2017 ein Austausch zwischen MDK und KHS erfolgen soll ( $ 7 ABS. 4 der PrüfvV ) ?
    Oder wie ein "Austausch" erfolgen soll, wenn die Begutachtung in Aktenlage durchgeführt wird?

    Mit freundlichen Grüßen

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Guten Morgen,

    ich habe mal einen Zwischenstand dieser Durchführungshinweise gesehen.
    Da waren viele Dinge u.a. die Definition eines "komplexen Falles" nicht geregelt. Wobei dies natürlich auch sehr schwierig zu definieren ist. An was soll man es festmachen? An der Verweildauer? An der Anzahl der Kodes?

    Gruß
    B.W.

  • Ich befürchte eben auch, dass im Endeffekt keine praktikablen Definitionen herauskommen werden. Und die juristische Klärung wird Jahre dauern...
    Ich denke mal, die einfachste Definition eines " komplexen Falles " wäre die des Vorhandenseins einer abrechnungsrelevanten Komplexbehandlung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo,
    das Ganze hat einen eher appellativen Charakter und soll das konstruktive Miteinander befördern. Mit einer Komplexbehandlung hat das erst mal nix zu tun. Die sind ja oft recht einfach (Handzeichen überprüfen). Auch eine Beatmung von 1000 Stunden kann einfach sein, wenn es sich um eine invasive Beatmung von Anfang bis Ende handelt. Aber ein Fall mit 24 Verlegungen kann vom Aktenumfang her sehr komplex sein, so dass hier eher eine Vor-Ort-Begehung sinnvoll wäre, zumal auch die Kurven bei diversen Fachabteilungen nicht konsistent sind. Insofern sind Aufzählungen eher wenig hilfreich. Es kommt auf den Einzelfall und den Willen zur Verständigung bei den Beteiligten an. Das wird die Juristen jetzt mal nicht zufrieden stellen; aber die bekommen auch so noch genug zu tun.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,
    das Ganze hat einen eher appellativen Charakter und soll das konstruktive Miteinander befördern. Mit einer Komplexbehandlung hat das erst mal nix zu tun. Die sind ja oft recht einfach (Handzeichen überprüfen). Auch eine Beatmung von 1000 Stunden kann einfach sein... Es kommt auf den Einzelfall und den Willen zur Verständigung bei den Beteiligten an.

    Ich stimme Ihnen ja inhaltlich voll zu, aber wünschenswert wäre aus meiner Sicht eben eine verbindlichere Regelung, denn der Wille zum konstruktiven Miteinander ist bekanntlich nicht immer vorhanden. Aber wir sind natürlich nicht bei Wünsch-Dir-Was.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier