Warum nicht?
Ob ich mich jetzt vergiften möchte oder mich traumatisch töten möchte.
Mir kommt es auf den Zusatz an.
"Die Absicht der Selbsttötung(X84.9!) ist nicht zu kodieren."
Warum sollte die Absicht bei dem einen Fall zutreffen bei dem anderen nicht?
Es gibt viel im unserem täglichen Alltag wo es keine eindeutige Aussage gibt.
Deshalb streiten wir uns jeden Tag mit dem MDK.
Aber hier daraus abzuleiten, das bei einer Vergiftung ich es nicht verschlüsseln soll bei einer traumatische doch...
Naja, soll jeder selbst entscheiden.
Gruß
Armada66