Guten Tag,
in nachfolgendem Sachverhalt bitte ich um Ihre Sichtweisen:
75 jähriger Patient mit in kürzester Zeit aufgetretener schlaffer Tetraparese.
Die Abklärung ergab Guillain-Barré-Syndrom.
Nach erfolgter Therapie (Immunglobulingabe, Plasmapherese,etc.) wird Patient 4 1/2 Wochen später ohne wesentliche neurologische Befundänderung in die Frühreha verlegt.
Eine Beatmung war nicht notwendig. Kodiert wurde G61.0 ( Guillain-Barré-Syndrom) mit der Tetra als akut (G82.30) = DRG B61Z.
5 Wochen später wird Pat. wegen akuter Verschlechterung der Atmung bei nachgewiesener beidseitiger Pneumonie von der REHA zu uns zurückverlegt. Eine intermittierende Beatmung war jetzt erforderlich.
Außerdem traten weitere Komplikationen seitens des autonomen Nervensystems (z.B. Schrittmacherimplantation bei Herzrhythmusstörung).
Die schlaffe Tetraparese bestand unverändert fort. Im verlauf verstirbt der Patient an den Folgen seiner Grunderkrankung.
Frage:
Wie ist die schlaffe Tetraparese im 2. Aufenthalt unter Berücksichtigung der DKR 1910d zu kodieren?
Von uns wurde jetzt die Tetra als chronisch angesehen und auch so kodiert mit G82.32.
Bei erfolgter Beatmung ergab sich eine Beatmungs-DRG.
Die Kasse wünscht eine akute Tetra, damit keine Beatmungs-DRG entsteht!
Eine MDK-Überprüfung ist bereits anberaumt!
Bin nun sehr gespannt auf Ihre Antworten/Sichweisen
Danke!
luzzi
Anmerkung:
Sie haben die Frage schon in einem anderen Board unter anderer Überschrift gestellt. Da dies nicht sinvoll ist, habe ich den anderen Thread gelöscht.
Selter