Fallzusammenführung und OPS mit Tagesangaben

  • Geehrte Forenmitglieder,

    folgender Fall fiel mir auf, ich konnte dazu nichts in der Literatur finden:
    Ein Patient befindet sich zur neurol. Frühreha im Krh., wird nach 24d verlegt wegen Nierenkomplikationen, kommt nach Klärung nach 6d zurück und verbleibt weitere 14d zur Früreha im Hause, dann erfolgt reguläre Entlassung.
    Zunächst würde also jeweils OPS 8-552.6 (21-27d) bzw. 8-552.5 (14-20d) kodiert, heraus käme jeweils die Frühreha-DRG B42B.
    Aufgrund der Rückverlegung liegt nun eine Fallzusammenführung an.
    Gehe ich da recht, nun in Antizipation der Fallzusammenführung im 2. Aufenthalt zusammenfassend für beide Aufenthalte die 8-552.7 (neur. Frühreha 28-41d) zu verwenden und dann die Fallzusammenführung durchzuführen?
    (Heraus kommt dann als DRG natürlich B43Z, keine Fallpauschale mehr)

    Besten Dank im Voraus
    larsb

  • Schönen guten Tag,

    nach §2 Abs. 4 FPV sind bei Fallzusammenführungen die Daten beider Aufenthalte der neuen Abrechnung zugrunde zulegen. Zu diesen Daten zählen auch die Tage der frührehablitativen Therapie, so dass diese für die neue Abrechnung zusammenzuzählen sind. Kommt dabei ein neuer OPS heraus, ist dieser natürlich anzugeben. Da es technisch in einigen KIS nicht möglich ist, die Daten direkt im zusammengeführten Fall zu ändern, würde ich es genau so machen, wie von Ihnen vorgeschlagen (allerdings würde ich den OPS im ersten Fall plazieren, damit er das Datum des Beginns der ersten Behandlung bekommt. Bei manchen Krankenkassen fällt der Kode sonst im Plausibiliätsfilter auf ( [Datum des OPS] + [Behandlungstage] > [Entlassungsdatum] ).

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,