Brieferstellung bei Notfallscheinpatienten

  • Hallo,

    bis dato wurden bei den ambulanten Notfallpatienten immer die Durchschläge der Notfallscheine zur Dokumentation der Leistung benutzt.Jetzt ist die Frage auf eine EDV-gesteuerte Briefschreibung umzustellen.

    Unklar ist mir, ob die KV es als Pflicht gemacht hat, auf dem Durchschlag zu dokumentieren und ob eine gesonderte Briefschreibung auch gesondert berechenbar ist (oder Inclusive in der 01210?)

    Viele Fragen und die Hoffnung auf Antworten.

    Herzliche Grüße
    Mabu

  • Halo Mabu!

    Im Rahmen der Notfallversorgung ist im zumindest im Bereich der KVWL ein gesonderter Arztbrief nicht berechnungsfähig. Die Durchschrift des Notfallscheins gilt als ausreichend! Ob dem immer so ist, wage ich zu bezweifeln.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Frank Killmer