Hallo,
bis dato wurden bei den ambulanten Notfallpatienten immer die Durchschläge der Notfallscheine zur Dokumentation der Leistung benutzt.Jetzt ist die Frage auf eine EDV-gesteuerte Briefschreibung umzustellen.
Unklar ist mir, ob die KV es als Pflicht gemacht hat, auf dem Durchschlag zu dokumentieren und ob eine gesonderte Briefschreibung auch gesondert berechenbar ist (oder Inclusive in der 01210?)
Viele Fragen und die Hoffnung auf Antworten.
Herzliche Grüße
Mabu