Upper Airway Resistance Syndrom

  • Guten Tag allerseits

    Wie verschlüsseln Sie die Entität \"Upper Airway Restistance Syndrom\"?

    Der MDK sagt, dass es pathogenetisch ähnlich der obstruktiven Schlafapnoe ist. Soweit stimme ich zu. Deswegen, so MDK (SEG 4), müsse es auch verschlüsselt werden wie ein OSAS (G47.31), auch wenn per Polysomnographie Apnoen ausgeschlossen wurden (!). Außerdem erhalte es als Standard-Therapie ebefalls eine Überdruck-Therapie (wie das OSAS), und deswegen sei es nochmals plausibler, es mit der G47.31 (oder der G47.38) zu verschlüsseln.

    Meines Erachtens gibt es keine ICD- oder DKR-Regel, nachdem Krankheits-Entitäten automatisch der Krankheit mit der ähnlichsten Pathogenese oder mit der ähnlichsten Therapie zugeordnet werden, selbst wenn daraus (wie im vorliegenden Fall) der Schlüssel einer Ausschlussdiagnose resultiert.
    Eine solche \"Regel\" ist meines Erachtens eher \"Willkür aus dem Expertenbauch\".

    Dafür gibt es andere, authorisierte und nachvollziehbare Regeln für die Verschlüsselung von Krankheitsentitäten ohne eigene Schlüsselnummer:

    Erstens den DIMDI-Thessaurus: hier kommt das Upper airway resistance Syndrom leider nicht vor.

    Zweitens die Schlüsselnummer \"sonstige\". Hier werden laut DKR (D009a) Krankheitsbilder eingeordnet, die eine benennbare Entität darstellen aber nicht einem definierten Kode zugeordnet sind.
    Und so finde ich es entsprechend der DKR-ICD-Systematik recht eindeutig, dass das Upper airway resistance Syndrom mit der G47.8 \"Sonstige Schlafstörungen\" verschlüsselt gehört.

    Mir ist aber noch nicht ganz klar, inwieweit die DKR-ICD 10-Logik inzwischen durch sogenannte Expertenmeinungen ausgehebelt ist....

    Wie würden Sie vorgehen?

    Wer eine Nummer aus der Kategorie G47.3- für das Upper airway resistance Syndom befürwortet möge doch bitte auch das Regelwerk nennen, auf das er sich bezieht (bitte nicht SEG 4...)

    Und bitte auch begründen, warum die DKR D009a hier nicht greift...


    Freue mich auf konstruktive Beiträge

    Christian Voll

    [center]C. Voll[/center]

    [center]Kinderarzt, Neonatologe, Medizincontrolling
    Kinderklinik Dritter Orden, Passau[/center]

  • Liebe Kollegen
    fühlt sich denn gar keiner gedrängt, eine Antwort zu geben??
    Habe inzwischen von der MDK-Zweitgutachterin noch interessante Argumentationen für die G47.31 gehört. Z.B., dass, wenn es eine eigene Schlüsselnummer für das UARS gäbe, diese dann sicher auch zu einer niedriger bewerteten DRG führen würde.
    Das mag schon sein, ist aber für das hier und jetzt eher irrelevant, finde ich.
    Also bitte nochmals die Bitte um Antwort oder Erfahrungsberichte aus anderen Schlaflabors!
    Grüße, Christan Voll

    [center]C. Voll[/center]

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  • Hallo Herr Voll,

    Zitat


    Original von Voll:


    Mir ist aber noch nicht ganz klar, inwieweit die DKR-ICD 10-Logik inzwischen durch sogenannte Expertenmeinungen ausgehebelt ist....

    gar nicht.


    Zitat


    Original von Voll:

    Wie würden Sie vorgehen?

    nach den Kodierregeln, z.B. DKR (D009a).

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch

    Danke für die Antwort, ist aber vielleicht ein wenig kurz geraten :)
    Und für mich auch in sich nicht ganz schlüssig...

    Heißt das konkret, sie würden entsprechend D009a die G47.8 verschlüsseln?
    Und wenn ja, finden sie dann nicht, dass die SEG4 in diesem Fall dem MDK-Gutachter eine Entscheidung vorgibt, die im Widerspruch zu den DKR steht?
    Und kann man dann noch von \"gar nicht\" ausgehebelt sprechen?

    Grüße, Christian Voll

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    Kinderklinik Dritter Orden, Passau[/center]

  • Hallo Herr Voll,
    die SEG4 gibt Empfehlungen ab. Inwieweit der einzelne (formal unabhängige) Gutachter dem folgt, bleibt ihm überlassen.
    Und wenn Sie sich die Kommentierungen zu den SEG 4-Empfehlungen anschauen, dann werden Sie feststellen, dass nicht alle den DKR entsprechen.

    Ob in Ihrem Fall die G47.8 korrekt ist, kann ich nicht sagen, da mir das Krankheitsbild ad hoc nicht so geläufig ist.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch

    Bei uns fühlen sich die Gutachter ja ziemlich an die SEG 4-Empfehlungen gebunden, auch wenn es formal vielleicht anders gedacht ist.

    Kennen sie Gutachten aus dem eigenen Haus, bei denen der Gutachter bewusst entgegen dieser Empfehlungen entschieden hat?

    Würde mich interessieren
    Grüße

    [center]C. Voll[/center]

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  • Zitat


    Original von Voll:

    Kennen sie Gutachten aus dem eigenen Haus, bei denen der Gutachter bewusst entgegen dieser Empfehlungen entschieden hat?

    Würde mich interessieren
    Grüße

    Hallo,

    die Entscheidung entgegen SEG 4 - Empfehlung ist meines Erachtens nicht wichtig, zumal diese für KHs nicht verbindlich sind. Sie müssen nur nachweisen können, dass sich der Gutachter gegen Kodierrichtlinien oder ICD-Anweisungen entschieden hat. Nur so hätten Sie auch eine Chance vorm Sozialgericht.

    Gruß
    Ordu

  • Zitat


    Original von Voll:

    Erstens den DIMDI-Thessaurus: hier kommt das Upper airway resistance Syndrom leider nicht vor.

    Wer eine Nummer aus der Kategorie G47.3- für das Upper airway resistance Syndom befürwortet möge doch bitte auch das Regelwerk nennen, auf das er sich bezieht (bitte nicht SEG 4...)

    Christian Voll

    Hallo nochmal,

    laut KODIP wird Upper Airway Resistance Syndrom dem ICD G47.38 zugeordnet als Thesaurus. Ich weiß jedoch nicht warum, wenn dies nicht im alphabetischen Verzichnis des ICD vorkommen soll.

    Gruß
    Ordu

  • Hallo Dr. Ordu

    bitte nicht dem Kodip glauben. Der Hersteller trifft seine Zuordnung oft ohne authorisierte Quelle. Er ist einfach daran interessiert, für möglichst viele Suchwörter eine Zuordnung anzubieten. Für die Begutachtung der Verschlüsselung eines Falles ist Kodip unerheblich, es zählen alleine DKR und ICD.

    Grüße

    [center]C. Voll[/center]

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