Guten Tag allerseits
Wie verschlüsseln Sie die Entität \"Upper Airway Restistance Syndrom\"?
Der MDK sagt, dass es pathogenetisch ähnlich der obstruktiven Schlafapnoe ist. Soweit stimme ich zu. Deswegen, so MDK (SEG 4), müsse es auch verschlüsselt werden wie ein OSAS (G47.31), auch wenn per Polysomnographie Apnoen ausgeschlossen wurden (!). Außerdem erhalte es als Standard-Therapie ebefalls eine Überdruck-Therapie (wie das OSAS), und deswegen sei es nochmals plausibler, es mit der G47.31 (oder der G47.38) zu verschlüsseln.
Meines Erachtens gibt es keine ICD- oder DKR-Regel, nachdem Krankheits-Entitäten automatisch der Krankheit mit der ähnlichsten Pathogenese oder mit der ähnlichsten Therapie zugeordnet werden, selbst wenn daraus (wie im vorliegenden Fall) der Schlüssel einer Ausschlussdiagnose resultiert.
Eine solche \"Regel\" ist meines Erachtens eher \"Willkür aus dem Expertenbauch\".
Dafür gibt es andere, authorisierte und nachvollziehbare Regeln für die Verschlüsselung von Krankheitsentitäten ohne eigene Schlüsselnummer:
Erstens den DIMDI-Thessaurus: hier kommt das Upper airway resistance Syndrom leider nicht vor.
Zweitens die Schlüsselnummer \"sonstige\". Hier werden laut DKR (D009a) Krankheitsbilder eingeordnet, die eine benennbare Entität darstellen aber nicht einem definierten Kode zugeordnet sind.
Und so finde ich es entsprechend der DKR-ICD-Systematik recht eindeutig, dass das Upper airway resistance Syndrom mit der G47.8 \"Sonstige Schlafstörungen\" verschlüsselt gehört.
Mir ist aber noch nicht ganz klar, inwieweit die DKR-ICD 10-Logik inzwischen durch sogenannte Expertenmeinungen ausgehebelt ist....
Wie würden Sie vorgehen?
Wer eine Nummer aus der Kategorie G47.3- für das Upper airway resistance Syndom befürwortet möge doch bitte auch das Regelwerk nennen, auf das er sich bezieht (bitte nicht SEG 4...)
Und bitte auch begründen, warum die DKR D009a hier nicht greift...
Freue mich auf konstruktive Beiträge
Christian Voll