Hallo,
wir wollen die multimodale Schmerztherapie bei uns in der Klinik einführen.
Allerdings finde ich nirgends Guidelines zum Kodieren.
Kann mir jemand helfen? Links o. ä.
Danke,
laupi
Hallo,
wir wollen die multimodale Schmerztherapie bei uns in der Klinik einführen.
Allerdings finde ich nirgends Guidelines zum Kodieren.
Kann mir jemand helfen? Links o. ä.
Danke,
laupi
Hallo und willkommen im Forum!
Das was Sie Guidelines nennen ist wohl das, was beim OPS dabeisteht als Hinweise. Siehe z.B. http://www.dimdi.de unter Klassifikationen / OPS / rechte Seite OPS 2008 online. Dieser ist auf dem Desktop als Quicklink ablegbar.
Danke Herr Konzelmann,
so richtig \"neu\" bin ich nicht, mußte mich nur längere Zeit nur peripher um DRGs kümmern. Jetzt bin ich ziemlich eingerostet (und finde meine alten Zugangskennung für dieses Forum nicht mehr).
Der dimdi link war zum Entrosten schon mal hilfreich!
Mir geht es allerdings auch um die Frage, was [c=#ff001b]\"muß\"[/code] alles verschlüsselt werden,
z. B: bei den Diagnosen:
-orthopädische Erkrankung
-psychologische Diagnose
-R 52.1 ???
Es geht vorwiegend darum im Haus ein klares Konzept für alle Beteiligten zu haben, incl der entsprechenden Abrechnung.
Natürlich ist klar, daß entsprechend den Richtlinien kodiert werden muß, aber auf manche Sachen kommt man einfach nicht, wenn man nicht zufällig darüber stolpert, oder hier im Forum Hilfestellung erhält...
Grüße, laupi
Guten Morgen,
laut OPS 2009 für 8-918.00:
\"Mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstage - bis zu 20 Therapieeinheiten\"
Würde es somit reichen, wenn wir nur 3 Therapieeinheiten aus den erforderlichen Therapieverfahren durchführen?
Bedeutet es, dass mind. 3 und max. 20 Therapieeinheiten durchgeführt werden müssen?
Schöne Grüße
raxa
Guten Morgen raxa,
wir verschlüsseln die Multimodale Schmerztherapie schon etwas länger.
und gehen folgendermaßen vor.
>\"Mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstage
- bis zu 20 Therapieeinheiten\"
das heisst hier müssen mindestens 20 Therapieeinheiten (TE) erbracht
werden um die OPS abrechnen zu können, aber es sind noch mehr
Bedingungen dran geknüpft, wie z. B. max Gruppengröße darf die Anzahl
von 8 Leuten nicht überschreiten(muss irgendow aus der Dokumentation
hervorgehen), tägliche Visite muss dokumentiert werden und wöchentliche
interdisziplinäre Teambesprechung(PT, Ärzte, Pflege usw.).Von mindestens 3
TE ist in der OPS gar nicht die Rede.
Grüße
Med_Doku
Hallo!
Einfach unter DIMDI den entsprechenden OPS, in dem Fall 8-918.00, nachschlagen. Unter Hinweise ist speziell vermerkt welche Voraussetzungen vorliegen müssen um diesen abrechnen zu können. Einfach mal anschauen...
Gruß
Hallo,
wir verschlüsseln die multimodale Schmerztherapie auch schon länger und mir sind die Voraussetzungen alle bekannt.
Es heißt doch im Wortlaut \"... bis zu 20 Therapieeinheiten\" und eine Voraussetzung sind mind. 3 Therapieverfahren. Und dadurch würde es laut OPS ausreichen, wenn der Patient nur 3 Therapieeinheiten hat sozusagen die 3 erforderlichen Therapieverfahren. Nur wird dies mit Sicherheit nicht bei einer MDK IHP stand halten.
Wie sehen Sie das in anderen Häusern?
Und der Text \"... bis zu 20 therapieeinheiten\" gibt doch einen Spielraum von sagen wir mal 4 bis 20. Es müssen also nicht mind. 20 Einheiten sein. Oder wo lesen Sie diese?
Grüße
raxa
Hallo,
ich muss mich korrigieren das stimmt
>\"Mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstage
- bis zu 20 Therapieeinheiten\"
hier würde auch reichen, wenn lediglich 3 TE erbracht wurden.
Ich habe leider nach unserem Wochenplan für die multimodalen Schmerzpatienten vorgegangen
und wir sind da immer deutlich drüber
mit unseren TE als die OPS es fordert. Theoretisch wäre auch eine TE
für je ein erforderliches
Therapieverfahren ausreichend gewesen um die OPS Kriterien
für die Nummer 8-918.00 zu erfüllen. Wir hatten allerdings so einen Fall
noch nicht.
Grüße med_doku