• Hallo zusammen,
    ich weiss nicht, wie Sie dazu kommen, das das Schreiben von Widersprüchen als Verwaltungstätigkeit bezeichnet werden kann. Wir fordern doch immer vom MDK, das hier Fachärzte begutachten. Genaus sehe ich das auf KH-Seite. Ich habe selbst Krankenhäuser beraten, denen viel Geld durch die Lappen gegangen ist, weil eben nur Verwaltungsleute ohne medizinische Kenntnisse die Beantwortung und Bearbeitung der MDK-Gutachten vorgenommen haben. Deswegen konnten sie medizinische Zusammenhänge nicht erkennen und \"haben der Argumentation des MDK vertraut\". Soll nicht despektierlich rüberkommen, aber manchmal ist halt Facharztwissen erforderlich, um die Dokumentation einer Krankengeschichte korrekt zu interpretieren.

    Noch ein Tipp am Rande zum Thema Gehalt. In der derzeitigen Situation würde sich auch ein intensives Studium des Stellenmarktes rentieren. Da stehen zum Teil auch Gehaltsangebote mit drinnen. Es ist ja nicht nur eine Frage der persönlichen Einschätzung und eines Kriterienkataloges sondern auch eine Frage von Angebot und Nachfrage.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Moin,

    ich bin kein Arzt (wollte ich zwar mal werden, aber das ist eine andere Geschichte). Widersprüche kann ich schon schreiben, zumal es der MDK einem schon recht einfach macht. Wenn es zu tief ins medizinische geht, hole ich mir halt über die entsprechenden Chefärzte Stellungnahmen, bzw. lasse mir von einem FA erklären was Sache ist.

    Der Argumentation des MDK bei Kodierfragen vertraue ich im übrigen seltenst. Wenn mir der MDK zu schnell zustimmt, werde ich misstrauisch. Ich schaue mir also auch gewonnene Fälle noch mal an. ;)

    Zu den Stellenangeboten: Da steht leider oft nur Gehalt nach TVÖD ... und das hilft leider gar nicht...

    Viele Grüße

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Papiertiger,

    auch wenn es schon ein paar Tage her ist, will ich noch meine Meinung äußern.

    Da das Medizin-Controlling am Schreibtisch und nicht \"am Bett\" arbeitet wie - idealiter - das ärztliche und Pflegepersonal, denke ich schon, dass es sich eher um eine Verwaltungstätigkeit handelt. \"Verwaltungstätigkeit\" schließt zugleich m. E. nicht aus, dass auch bestimmtes fachliches Wissen (hier: medizinisches) zur Ausübung der Tätigkeit vonnöten ist.

    Zu den einschlägigen Tarifwerken sind meines Wissens von den Sozialpartnern noch keine neuen Eingruppierungsvorschriften vereinbart worden, weitgehend ausgenommen der ärztliche Bereich. Damit gelten die alten Regelungen des BAT fort, und dort sehe ich die Tätigkeiten im Medizin-Controlling nicht sinnvoll in der Pflegetabelle abbildbar.

    Da es aber in den Tarifwerken nur drei Bereiche bzw. Tabellen gibt - Ärzte, Pflegedienst und die allgemeine Tabelle für den „Rest“ - bleibt zumindest für die nichtärztlichen Mitarbeiter im Medizin-Controlling nur die letztere hinsichtlich der Eingruppierung. \"Kodierassistenten\" oder \"Mitarbeiter Medizin-Controlling\" werden in den sog. \"Tätigkeitsmerkmalen\" des BAT allerdings nicht explizit genannt, also müssen die dort aufgeführten allgemeinen Eingruppierungsmerkmale für einen „Angestellten im Innendienst“ - z. B. Fachkenntnisse, Selbstständigkeit, Verantwortung - herangezogen werden.

    Spätestens mit diesen unbestimmten Begriffen fangen die Schwierigkeiten so richtig an. Hinzu kommt, dass Stellenzuschnitt und Aufgabenverteilung im Medizin-Controlling in den einzelnen Häusern sehr unterschiedlich sind und es außerdem noch wesentlich auf die persönlichen Voraussetzungen (z. B. erlernter Beruf, weitere Qualifikationen) ankommt.
    Eine allgemeine Aussage zum Verdienst des/der Einzelnen lässt sich so kaum machen. Die Bandbreite kann deshalb m. E. von IXb bis mindestens IIa BAT bzw. 2 bis 13 TVöD reichen.

    Beste Grüße,
    fimuc