Mitteilung über §301 - Weiterleitung an Behandelnde?

  • Guten Abend Forum,

    ich habe eine Frage zur Kommunikation der §301 Rückmeldungen. Wie wird in den verschiedenen Klinken mit Antworten der Krankenkassen umgegangen.
    Hin und wieder erhalten wir neben der Kostenübernahme auch Befristungen oder andere Mitteilung (ggf. sogar direkte Fragen).
    Wie geht ihr mit diesen Nachrichten um. Werden Befristungen und/oder Fragen an die behandelnden Ärzte weitergegeben, wenn ja - wie?

    Es wäre nett, wenn ich einige Vorgehensweise hier kennenlernen dürfte.

    Vielen Dank

    Lenny

  • Hallo Lenny,
    herzlich willkommen im Forum.
    Zur Antwort: Kommt drauf an. Im Einzelfall mag es angehen; regelhaft nein. Ist aber nur meine private Vorgehensweise und das hält jede Klinik anders.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Tag Herr Klein,

    sofern Sie nach KHEntgG abrechnen erübrigt sich im Allgemeinen die Befristung von Kostenzusagen. Im Einzelfall ist m.E. die Wahl der Mittel zur Übermittlung gleich- ich arbeite gerne mit dem 301er als Kommuniaktionsinstrument.
    Fragen medizinischer und oder anderer Fragestellungen, die durch Gesetzesvorschriften beschränkt sind, sind hiervon natürlich ausgeschlossen.
    Insbesondere Fragestellungen, die in den §275 SGB V gehören, wie z.B. Fragen nach früherer Möglichkeit der Entlassung, Diagnosen etc., fallen hierunter und bleiben bei mir unbeantwortet, bzw. abgelehnt.
    Bitte lassen Sie sich keinesfalls von der Bezeichnung \"medizinische Begründung\" im P301 irreleiten; Fragen medizinischer Natur haben im Datenaustausch nichts zu suchen...

    mfG

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo Forum,

    bei uns handeln wir genauso - keine med. Begründungen über §301.

    Wir sieht es aber bei folgende Konstellation aus:

    die KK hat uns per DTA die Rechnung zurückgeschickt mit der Begründung - DRG wurde nicht vereinbart. :d_gutefrage: Die haben wir natürlich zurückgeschickt mit der Info, dass lt FP Katalog können auch nicht vereinbarte DRG berechnet werden. Danach hat die KK die MDK Prüfung nach §275 SGB V eingeleitet, die von uns wg Verfristung abgelehnt wurde. Was sagt das Forum dazu? wer hat Recht? ?) Die KK fordert trotzdem die Unterlagen, die wir natürlich nicht verschicken möchten, denn es sind viel mehr als 6 Wochen nach der Rg Stellung vergangen. :augenroll:

    Vielen Dank im Voraus für Antworten.

    Schönen Feierabend

    Lorelei
    :sterne:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Guten Morgen,

    eine Rücksendung der Rechnung per DTA (§ 301) mit der Begründung \"DRG nicht vereinbart\" halte ich für nicht akzeptabel. Die KK hätte, wenn erforderlich, die Prüfung nach § 275 V ja gleich (innerhalb der Frist) einleiten können. Der Fristablauf ist somit für mich (auch als KK-Mitarbeiter) nachvollziehbar und von d. Kasse eigentlich selbst verschuldet.

    Fordert die KK wirklich noch die Unterlagen an oder ist dies der MDK? Der KK ist doch der Einblick in medizinische Unterlagen zw. Datenschutz etc. nicht gestattet und zw. der genannten Verfristung besteht ja hiermit sowieso kein Anlass mehr.

    mfG
    Einsparungsprinz

  • Guten Morgen Forum,

    vielen Dank für Reaktionen.
    Ich möchte aber noch eine Frage nachlegen, bzw. konkretisieren: Wenn die Kasse trotz aller Unsinnigkeiten dennoch eine Befristung der KÜ zurücksendet, z.B. um sich die Option auf Abrechnung eines Kurzliegers bei Leistung nach §115 freizuhalten oder als Begrenzung auf die noch unbekannte oGVD - gibt jemand diese Mitteilung an den Behandelden Arzt / die Abteilung weiter? Wenn ja, wie?(falls es überhaupt rechtzeitig funtionieren kann - Zweifel!)

    Vielen Dank vorab und freundliche Grüße

    Lenny

  • Hallo nochmals,

    Zitat

    z.B. um sich die Option auf Abrechnung eines Kurzliegers bei Leistung nach §115 freizuhalten oder als Begrenzung auf die noch unbekannte oGVD

    Also grundsätzlich haben die Kostenübernahmen nur einen deklaratorischen Character (vgl. Suche im Forum). Die KK können sich durch eine Befristung dieser keinen Optionen offenhalten, sondern müssen, wenn eine Rechnung beanstandet werden soll, den MDK einschalten (Vgl. §275 SGB V).
    Es ist allerdings in einigen Landesverträgen nach §112 geregelt, wie mit Kostenübernahmebefristungen und entsprechend Verlängerungsanträgen (bzw. Kurzberichten) umgegangen werden soll.
    Dies stammt noch aus Zeiten der tagesgleichen Pflegesätze und findet immer weniger Anwendung. Zumal diese Berichte oder Anträge inhaltlich sher vorsichtig formuliert werden müssen, um den Schutz der sensiblen Daten zu gewährleisten.
    (z.B. Das Beschwerdebild hat sich am Tag X zunehmend verschlechtert. Dies macht eine Behandlung bis zum ... erforderlich)
    Nicht sehr aussagekräftig aber in manchen Bundesländern halt üblich bzw. gefordert.

    Sie müssen also zunächst mal schauen, wie das in Ihrem Landesvertrag geregelt ist und dann können Sie sich mit Ihren Ärzten beraten, wie Sie am liebsten verfahren wollen.
    Sicherlich können Sie eine KK auch davon überzeugen, dass Sie solche Schreiben / Anfragen in Papierform brauchen / wünschen - aber warum den Umstand?

    mfG

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo Einsparungsprinz,

    die Unterlagen wurden von dem MDK angefordert. Die Ablehnung habe ich mit der Anforderung an die KK geschickt. Ich sehe das genauso wie Sie :d_niemals: Danke Ihnen für Ihre Antwort.

    Viele Grüße und schönen Feierabend an Alle Mitstreiter.

    Lorelei


    :sterne:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"