Sehr geehrtes Forum,
bei einer Besprechung in unserer Arbeitsgruppe, kam es neulich zu Diskussionen über die Entlassungsbriefe. Wir sind eine Neurologische Rehaklinik und Akuthaus. Seit kurzem Rechnen wir nach DRG ab. Es kommt im Verlauf der Behandlung immer wieder zu einem Phasenwechsel, in dem der Patient von Akut in Reha wechselt. Muss für den Aktuaufenthalt ein seperater Entlassungsbrief geschrieben werden? Oder reicht es den Entlassungsbrief am Ende der Gesamtbehandlung nach Akut und Reha zu unterteilen (wie bisher geschehen)? :sterne:
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit dieser Fragestellung und kann mir Helfen. Würde mich auch über Verweise auf Literatur freuen, um eine schriftliche Grundlage zu schaffen.
Mit freundlichem Gruß
Herrmänchen