Wann ist ein Laborwert "Krankheit"?

  • Guten Abend Forum,

    ich beschäftige mich mit einer mir als Chirurgen eher fremden Problematik.
    Bei einem unfallchirurgischen Patienten wird durch das Routine Labor ein positiver HCV Test auffällig. Eine weitere Laboruntersuchung zeigt die HCV AK (C1, C2, NS3 und NS4) incl HCV Westernblot positiv.
    Weitere Untersuchungen erfolgten nicht.

    Laut meiner Recherche sagen diese Werte wohl nichts über eine derzeitige akute oder chronische Hepatitis C aus sondern belegen nur eine statt gehabte Infektion.
    Kann ich trotzdem eine Hepatitis C (führt zu höherem Erlös) als Nebendiagnose codieren?

    Wie ist ggf. die Meinung von fachlich mit Hepatitis mehr vertrauten Kollegen?

    Vielen Dank für Infos.

    P.Host

  • Guten Abend Herr Host,

    bin zwar kein fachlich mit Hepatitis vertrauter Kollege, will es aber trotzdem mal probieren. Meiner spontanen Meinung nach ist die Hepatitis so nicht kodierbar, da Sie diese ja auch nicht behandeln. Oder? Aber vielleicht wäre ein Z-Kode (Träger von Hepatitis...) möglich,(ist aber nicht erlösrelevant) da Sie ja noch eine Laboruntersuchung durchgeführt haben.Ganz sicher bin ich mir da aber auch nicht. Auf Gegenargumente bin ich gespannt.

    Viele Grüße Medicus.

  • Zitat


    Original von Medicus:
    Meiner spontanen Meinung nach ist die Hepatitis so nicht kodierbar, da Sie diese ja auch nicht behandeln.

    Hallo Medicus,
    unabhängig von der Hepatitis. Kodierfähig im Sinne der einschlägigen ND-Definition ist eine Diagnose auch, wenn Sie einen diagnostischen Aufwand belegen können.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    Zitat


    Original von E_Horndasch:
    unabhängig von der Hepatitis. Kodierfähig im Sinne der einschlägigen ND-Definition ist eine Diagnose auch, wenn Sie einen diagnostischen Aufwand belegen können.

    Das kann man so nicht sagen. Die Einschränkung bezüglich Diagnostik bei abnormen Befunden ist unter dem entsprechenden Passus der D003 geschildert: Weitreführende Diagnostik, nicht Diagnostik per se.

    Aber es wurde gesagt:
    \"wird durch das Routine Labor ein positiver HCV Test auffällig. Eine weitere Laboruntersuchung zeigt die HCV AK (C1, C2, NS3 und NS4) incl HCV Westernblot positiv.\"
    Also wurde ja die Diagnostik weitergeführt. Somit ist die Kodierung der ND vorzunehmen (Z-Kode).

    Zur Kodierung bei Keimträger ohne akute Erkrankung: http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread…&sepost=Z22.5#0

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Abend Herr Horndasch,

    habe mich wahrscheinlich etwas unglücklich ausgedrückt.Die Definition der ND ist mir schon bekannt. Deshalb sagte ich ja auch, dass die Hepatitis im Z-Kode kodierbar ist (da weiterführende Diagnostik stattfand).

    Schönen Abend noch.Medicus

  • Zitat


    Original von Selter:

    Das kann man so nicht sagen. Die Einschränkung bezüglich Diagnostik bei abnormen Befunden ist unter dem entsprechenden Passus der D003 geschildert: Weitreführende Diagnostik, nicht Diagnostik per se.


    Hallo,
    sorry, hab emich missverständlich ausgedrückt. Natürlich meinte ich die weiterführende Diagnostik. Es ging mir hauptsächlich um die Abgrenzung zur \"notwendigen\" Therapie, wie es im Beitrag von Medicus anklang.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch