Abrechnung wenn der Patient nicht über Nacht bleibt

  • Hallo,

    Ich studiere Gesundheitsökonomie und bin auf folgendes Problem gestoßen:

    Welche Möglichkeiten gibt es, Leistungen abzurechnen wenn der Patient nicht über Nacht im Krankenhaus bleibt?

    Wie lassen sich folgende Beispiele, die ich aus der Praxis mitbekommen habe erklären?
    1) Niedergelassener Arzt schickt einen Patienten ins Krankenhaus zur Abklärung einer Diagnose. Eigentlich ist keine stationäre Aufnahme nötig, aber das Krankenhaus quartiert ihn doch ein, um \"überhaupt etwas zu bekommen\".
    2) Niedergelassener Arzt schickt Patient in das Krankenhaus um die Notwendigkeit einer OP abzuklären. Krankenhaus erbringt vollständige prästationäre Diagnostik und führt eine komplette Anamnese incl. Aufnahme aller Patientendaten (genauso als ob der Patient tatsächlich aufgenommen werden würde) durch.

    Hat das Krankenhaus überhaupt eine Abrechnungsmöglichkeit wenn keine Ermächtigung vorliegt? Was sind dann die Strategien?

    *das-ist-alles-so-komplex*,
    Christoph

  • Hallo -

    kenne mich mit dem GÖ Studium nicht so aus, hoffe aber es ist wie in der Feuerzangenbowle: \"dat kriegen wer noch\".

    ad 0) Als AOP, vorstationär, als Ermächtigung, als Hochschulambulanz, als ambulante Leistung nach §116b (hochspezialisierte Leistungen und seltene Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen), und gerne privat.

    ad 1) Das wird der MDK schon verhindern. Selbst bei zur Reanimation eingelieferten Patienten die kurz drauf versterben, mussste es erst ein SG Urteil geben um den Fall (ohne Übernachtung) abrechnen zu können.

    ad 2) So kann es laufen. Wir bekommen vorstationär eine Pauschale, da sollte \"vollständig\" eher etwas \"eng\" gesehen werden.

    Herzlicher Gruß und viel Freude beim Studium.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo Christoph,
    zu ad 0) käme noch als \"Notfall\" über die KV.

    Lassen Sie mich raten, das hat ihnen ein Mediziner geschildert...
    Für die meisten Ärzte (Anwesende ausgenommen!!) gibt es nur zwei Arten von Patienten im Krankenhaus:
    Patient schläft im KH = stationär
    Patient schläft nicht im KH = ambulant
    Egal was dann in Wirklichkeit abgerechnet wird....

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo,

    es gibt noch eine Möglichkeit: sollte der Patient stationär behandelt werden, geht aber auf eigenen Wunsch gegen ärztlichen Rat nach Hause (gegen Unterschrift und natürlich entsprechenden Entlassgrund 04) : stationär auch wenn er nicht im KH übernachtet. Solche Fälle sind bei uns jedenfalls immer stationär abgerechnet und die KK haben es ohne Prüfung bezahlt.

    Viele Grüße

    Lorelei

    :sonne:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"