Fallzusammenführung über den Jahreswechsel

  • Hallo zusammen,
    ich habe einige Zeit nicht im Medizin-Controlling gearbeitet und bin jetzt wieder dort eingesetzt und habe sicher das ein oder andere verdrängt :( .
    Ich bin in einer besonderen Einrichtung tätig (wir rechnen noch Pflegsätze ab). Nun meine Frage :

    Werde die Wiederkehrer über den Jahreswechsel nicht zusammen geführt ? Ich meine das war so bin mir aber unsicher. Kurze Info wäre nett.

    B. Glorius

    Bettina Glorius
    Medizin-Controlling/ Assistenz Kaufmännische Leitung
    NRW Neurologisches Reha-Zentrum Wiesbaden GmbH

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    keine Fallzusammenlegung bei Jahreswechsel. Hier die 2007er Klarstellung (habe ich gerade vorliegen, ist aber auch für die anderen Jahre inhaltlich korrekt).

    4. Nichtanwendung der Regelungen zur Fallzusammenführung bei Fallkonstellationen über den Jahreswechsel
    Nach § 2 Abs. 4 Satz 7 FPV 2007 sowie nach § 3 Abs. 3 Satz 6 FPV 2007 sind
    bei Wiederaufnahmen bzw. Rückverlegungen Fallzusammenführungen mit
    Krankenhausausaufenthalten ausgeschlossen, deren Aufnahmedatum nicht
    innerhalb der Geltungsdauer der FPV 2007 (01.01. - 31.12.2007) liegt. Ebenso
    finden die Vorgaben nach der FPV 2006 für Krankenhausaufenthalte, deren
    Aufnahmedatum innerhalb der Geltungsdauer der FPV 2007 liegt, gemäß § 1
    Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 11 FPV 2007 keine Anwendung. Ein Aufenthalt mit
    Aufnahme im Jahr 2007 kann dementsprechend nicht mit einem anderen
    Aufenthalt, dessen Aufnahmedatum vor dem 01.01.2007 liegt, zu einem Fall
    zusammengefasst werden. Stattdessen sind beide Aufenthalte gesondert auf
    Basis der FPV 2007 bzw. FPV 2006 abzurechnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Danke ... hatte die Stelle zwar auch gefunden aber war mir nicht sicher ob es in 2008 und 2007 Änderungen gab.
    Schönen Feierabend ... und nochmals Danke :)

    Bettina Glorius
    Medizin-Controlling/ Assistenz Kaufmännische Leitung
    NRW Neurologisches Reha-Zentrum Wiesbaden GmbH

  • Hallo Forum,

    ich greife diesen thread nochmals auf, weil ich irgendwie auf dem Schlauch stehe:

    In den nun veröffentlichten Klarstellungen zur FPV 2010 steht unter 4. zum Thema Fallzusammenführung bei Jahresüberliegern, dass diese Klarstellung nicht mehr erforderlich sei, da die entsprechenden Vorgaben bereits über die FPV geregelt wurden.

    Ich kann in der FPV 2010 nur dazu nichts finden- übersehe ich es einfach oder ist dem wirklich so?

    Schöne Grüße, Cherax


    Ergänzung: sorry - habs vor lauter Konzentration auf die Worte Jahreswechsel oder Fallzusammenführung dann doch überlesen: gilt nicht bei \"Aufnahme außerhalb der Geltungsdauer dieser Vereinbarung...\" :rotwerd: