• Liebes Forum,

    Folgender Sachverhalt:
    Pat. kommt mit Fingernekrose am Daumen nach Quetschung. Es wird die Nekrose abgetragen und weil das Gewebe der aufgesetzten Daumenkuppe nekrotisch ist auch die Daumenkuppe entfernt. Ist R02 Gangrän die richtige HD? Gefolgt von S60.0 für die Prellung(obwohl keine offene Wunde), sowie der Zusatzcode T92.8 als Folge, wie im ICD10-Katalog angegeben?
    Oder ist nur R02 zu kodieren, weil ja nur die Nekrose, sprich das Gangrän behandelt wurde.

    Als OPS-Code habe ich 5-895.29 radikale u. ausgedehnte Exzision von erkranktem Gewebe an Haut u. Unterhaut, mit primärem Wundverschluss: Hand, verwendet.
    Damit komme ich in die DRG F65B nach Belegabteilung.

    Laut OP-Bericht wurde eine „... V-artige Inzision auf der Beugeseite des Daumengliedes... schließlich ... der distale Rand des Dreiecks mit den Hauträndern seitlich vernäht...“

    Berechtigt diese Beschreibung eine VY-Plastik (Transpositionsplastik), die mit 5-903.29 zu verschlüsseln ist, ich kläre dies auch noch mit dem Arzt ab.

    Dann komme ich jedoch in die DRG F21A, Andere OR-Prozeduren bei Kreislauferkrankungen mit komplexem Eingriff an der unteren Extremität. Wäre das korrekt? Weil dies auch eine deutliche Erlössteigerung zur Folge hat, von einigen tausend Euro. Ich glaube das ist falsch.

    Für Hilfe und Rat bin ich dankbar. :sterne:

  • Guten Morgen bwu,
    hier sind einige Angaben problematisch: :augenroll:

    1. was bedeutet aufgesetzte Fingerkuppe - wer hat die wann aufgesetzt.
    2. Gab es eine offene Wunde ? -> DKR 1905d
    3. Wie rechtfertigen Sie eine stationäre Behandlung
    4. Wieso untere Extremität?

    Statt dem doch sehr unspezifischen, gefäßlastigen R02 könnte man auch die Finger/Handzerquetschung S76.0 wählen

    Eine V-Y-Prozedur scheint durchgeführt worden zu sein. :sonne:

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Sehr geehrter Dr. Finke,

    vielen Dank für Ihre Antwort und sorry für die verzögerte Antwort, war drei Tage abwesend.

    Sie bringen es auf den Punkt. gefäßlastige R02. Jedoch genau das ist mein Problem die Nekrose wurde abgetragen und nicht die Quetschung (S60.0) wurde behandelt, diese liegt schon länger zurück, der Pat. war damit auch nicht in unserer Klinik? Was ist hier die Hauptdiagnose? Es war ursächlich keine offene Wunde, somit kommt DKR 1905 nicht zum tragen, oder doch?
    Zu Ihrem Vorschlag S76.0: Wenn ich das richtig lese, handelt es sich hier um Verletzungen der Hüfte und Oberschenkel. :a_augenruppel:

    Zu Ihren Punkten:
    1.„aufgesetzte Fingerkuppe“ weiß ich auch nicht, steht so im OP-Bericht,
    dachte das ist so ein chirurgisch üblicher Begriff. Muss ich klären.
    2. Es gab keine offene Wunde.
    3. Die stationäre Behandlung ist ein anderes Problem, welches der Arzt nach
    den G-AEP-Kriterien klären muss.
    4. hat sich erledigt.

    Mit freundlichen Grüßen :sonne: