Liebes Forum,
Folgender Sachverhalt:
Pat. kommt mit Fingernekrose am Daumen nach Quetschung. Es wird die Nekrose abgetragen und weil das Gewebe der aufgesetzten Daumenkuppe nekrotisch ist auch die Daumenkuppe entfernt. Ist R02 Gangrän die richtige HD? Gefolgt von S60.0 für die Prellung(obwohl keine offene Wunde), sowie der Zusatzcode T92.8 als Folge, wie im ICD10-Katalog angegeben?
Oder ist nur R02 zu kodieren, weil ja nur die Nekrose, sprich das Gangrän behandelt wurde.
Als OPS-Code habe ich 5-895.29 radikale u. ausgedehnte Exzision von erkranktem Gewebe an Haut u. Unterhaut, mit primärem Wundverschluss: Hand, verwendet.
Damit komme ich in die DRG F65B nach Belegabteilung.
Laut OP-Bericht wurde eine „... V-artige Inzision auf der Beugeseite des Daumengliedes... schließlich ... der distale Rand des Dreiecks mit den Hauträndern seitlich vernäht...“
Berechtigt diese Beschreibung eine VY-Plastik (Transpositionsplastik), die mit 5-903.29 zu verschlüsseln ist, ich kläre dies auch noch mit dem Arzt ab.
Dann komme ich jedoch in die DRG F21A, Andere OR-Prozeduren bei Kreislauferkrankungen mit komplexem Eingriff an der unteren Extremität. Wäre das korrekt? Weil dies auch eine deutliche Erlössteigerung zur Folge hat, von einigen tausend Euro. Ich glaube das ist falsch.
Für Hilfe und Rat bin ich dankbar. :sterne: