Abschlag § 8 Abs. 9 KHEntgG

  • Hallo Forum,

    haben eine Rechnung nur zum Teil bezahlt bekommen. Nach Meinung der Krankenkasse hätten wir den Abschlag § 8 Abs. 9 KHEntG (0,5 %) vergessen. Entlassung des Patienten am 07.01.2009. Ich habe die Info bekommen, dass bei Entlassungen ab dem 01.01.2009 der Abschlag entfällt. :d_gutefrage: Ist das korrekt?

    Gruß
    Herrmänchen

  • Hallo Herrmänchen,

    ja Sie haben recht. Hinsichtlich der bevorstehenden rückwirkenden Streichung dieses Zuschlags durch das KHRG wurde bereits die § 301-Vereinbarung mit Nachtrag zum 27.11.2008 geändert und der Abschlag für alle Fälle mit Entlassdatum ab dem 01.09.2009 gestrichen.

    Viele Grüße
    S. Seyer

  • Hallo Herr Seyer,

    ich denke mal Sie haben sich beim Schreiben vertippt, der \"WSG-Abschlag\" entfällt bei Behandlung mit Entlassdatum ab dem 01.01.2009.
    MfG di-stei