Hallo Forum,
haben eine Rechnung nur zum Teil bezahlt bekommen. Nach Meinung der Krankenkasse hätten wir den Abschlag § 8 Abs. 9 KHEntG (0,5 %) vergessen. Entlassung des Patienten am 07.01.2009. Ich habe die Info bekommen, dass bei Entlassungen ab dem 01.01.2009 der Abschlag entfällt. :d_gutefrage: Ist das korrekt?
Gruß
Herrmänchen