Hallo Forummitglieder!
Ich habe folgende Frage und hoffe, dass mir hier jemand eine Antwort geben kann.
Die Fallkonstellation ist folgende:
Eine Schwangere wurde aus einem externen KH in unser Klinikum verlegt, sodass der Aufnahmegrund AG (>24 h) angegeben war und ein Verlegungsabschlag zur Geltung kam. Es erfolgte eine Reklamation seitens der Krankenkasse, dass der Aufnahmegrund hier E (Entbindung 05/01) eingepflegt werden muss, weil sie hier entbunden hat. Die Änderung des Aufnahmegrundes hat eine Minderung der Bewertungsrelation zur Folge.
Kann mir jemand sagen, wo diese Vorrangigkeit des Aufnahmegrundes E gegenüber AG hinterlegt ist? Ich bin leider weder in der FPV noch in der Schlüsselfortschreibung zum § 301 fündig geworden.
Dankeschön!