Aufnahmegrund bei Entbindung u. Verlegung aus ext. KH

  • Hallo Forummitglieder!

    Ich habe folgende Frage und hoffe, dass mir hier jemand eine Antwort geben kann.

    Die Fallkonstellation ist folgende:
    Eine Schwangere wurde aus einem externen KH in unser Klinikum verlegt, sodass der Aufnahmegrund AG (>24 h) angegeben war und ein Verlegungsabschlag zur Geltung kam. Es erfolgte eine Reklamation seitens der Krankenkasse, dass der Aufnahmegrund hier E (Entbindung 05/01) eingepflegt werden muss, weil sie hier entbunden hat. Die Änderung des Aufnahmegrundes hat eine Minderung der Bewertungsrelation zur Folge.

    Kann mir jemand sagen, wo diese Vorrangigkeit des Aufnahmegrundes E gegenüber AG hinterlegt ist? Ich bin leider weder in der FPV noch in der Schlüsselfortschreibung zum § 301 fündig geworden.

    Dankeschön!

  • Hallo Janosch,
    sie können problemlos beides angeben:
    Aufnahmegrund §301: 05 - stationäre Entbindung
    Aufnahmeanlass §301: 01 - Normalfall
    und zusätzlich (irgendwo in ihrem KIS): Verlegungsaufnahme > 24h

    Bei den Aufnahmegründen/-anlässen gibt es Verlegung gar nicht zum Übermitteln.
    Die Angabe \"Aufnahmeverlegung (< oder > 24h) ist eine Information, welche der Grouper intern braucht um den Verlegungsabschlag zu ermitteln, dieser wird erst mit der Rechnung (Entgeltarten) per §301 übermittelt.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Schönen guten Tag Janosh,

    Zitat


    Original von Janosh:
    Die Änderung des Aufnahmegrundes hat eine Minderung der Bewertungsrelation zur Folge.

    Tut mir leid, aber das ist nicht nachvollziehbar. Der Aufnahmegrund kann in diesem Fall keinen Einfluss auf die DRG-Ermittlung haben. Das Kriterium der Aufnahmeverlegung ergibt sich für den Grouper nicht aus dem Aufnahmegrund, sondern aus der Angabe der IK-Nummer des einweisenden Krankenhauses.

    Auch die Minderung des Erlöses ist zumindest aus diesem Grund nicht nachvollziehbar. Möglicherweise war zunächst das einweisende Krankenhaus noch nicht erfasst, so dass kein Verlegungsabschlag zur Geltung kam?

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Vielen Dank für die Antworten!

    Zu einer Änderung der Bewertungsrelation in unserem KIS kam es, da bei dem Aufnahmegrund AG ein Verlegungsabschlag in Höhe von 0,064 pro Tag zur Geltung kam, bei Aufnahmegrund E jedoch ein Kurzliegerabschlag in Höhe von 0,331. So wäre die Rechnung mit dem Aufnahmegrund E geringer als mit Aufnahmegrund AG.