Verlegung Neugeborenes, Entlassung Mutter

  • Hallo,
    wir mussten kürzlich ein Neugeborenes aus unserem Krankenhaus verlegen. Die Mutter wurde regulär entlassen. Nun hat das aufnehmende krankenhaus auch die Mutter aufgenommen. Die Krankenkasse möchte Abschlag berechnen, da mittlere Gvd nicht errreicht wurde. Ist das abrechnungstechnisch korrekt, da es nach meiner Meinung bei der Mutter nicht zwangsläufig um eine Verlegung handelt (Aufnahme als Begleitperson? Würde mich über kurze Antwort freuen.

  • Hallo pino,

    liegt evtl. hier eine erneute Aufnahme innerhalb von 24 Stunden vor (vgl. § 1 Abs. 1 letzter Satz FPV)?. Falls ja, dann wäre die KK bei nicht erreichter MVD berechtigt Abschläge zu fordern.

    mfG
    Einsparungsprinz

  • Hallo,

    für die Mutter ist m.E. kein Verlegungsabschlag anzusetzen, ihre Behandlung ist schließlich abgeschlossen, auch erfährt sie im aufnehmenden KH keine weitere Behandlung. Somit bleibt die Abrechnung als Begleitperson bei Fall des Kindes.

    Für mich lassen die geltenden Abrechnungsregelungen auch nichts anderes zu.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

  • Hallo,

    rhodolith: Wie konnten Sie dem Erstbeitrag von pino entnehmen das die Behandlung schließlich abgeschlossen sei und im aufnehmenden Haus keine Behandlung stattfand?; schließlich wurde der Kasse ja auch eine vollstationäre Abrechnung präsentiert u. somit erstmal f. die Kasse die Möglichkeit geschaffen evtl. MVD-Abschläge zu berechnen!

    pino: Falls hier wirklich keine medizinische Notwendigkeit für die erneute Aufnahme besteht, warum wurde dann der Kasse eine Abrechnung für einen vollstationären Aufenthalt übermittelt (ansonsten käme die Kasse ja nicht auf die Idee Abschläge zu fordern)?

    Sollte hier wirklich keine med. Notw. ersichtlich sein, so stimme ich meinen Vorredner zu, das dann eine Abrechnung als Begleitperson zu wählen ist, die von mir zuerst vorgeschlagenen Abschlagsregelung wäre zumindest dann hinfällig.

    mfG
    Einsparungsprinz

  • Hallo,
    Sie haben Recht, die Kasse hat eine vollstat. Abrechnung erhalten. Aufnahme erfolgte mit Laktationsproblemen am gleichen Tag. Ich werde es mal intern mit CA diskutieren.
    Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
    MfG Pino

  • Hallo Einsparungsprinz.

    [mark=silver] rhodolith: Wie konnten Sie dem Erstbeitrag von pino entnehmen das die Behandlung schließlich abgeschlossen sei und im aufnehmenden Haus keine Behandlung stattfand?; [/mark]


    ©pino:Ist das abrechnungstechnisch korrekt, da es nach meiner Meinung bei der Mutter nicht zwangsläufig um eine Verlegung handelt (Aufnahme als Begleitperson?

    Hatte es aus der aufgeführten Begleitperson geschlossen :(

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

  • Schönen guten Tag Pino,

    Zitat


    Original von pino:
    Sie haben Recht, die Kasse hat eine vollstat. Abrechnung erhalten. Aufnahme erfolgte mit Laktationsproblemen am gleichen Tag. Ich werde es mal intern mit CA diskutieren.

    Die Diskussion mit Ihem Chefarzt wird Ihnen letztlich nichts bringen. Wenn die Patientin innerhalb von 24 wieder vollstationär (und eben nicht nur als Begleitperson) wiederaufgenommen wurde, so ist unabhängig von einem eventuellen Zusammenhang mit Iherer Behandlung ein Verlegungsabschlag fällig. Das gilt auch, wenn aus Ihrer Sicht zum Zeitpunkt der Entlassung die behandlung abgeschlossen war. Aufpassen müssen Sie nur, wenn die Kasse (bzw. der MDK) die vollstationäre Behandlung der Mutter im zweiten Krankenhaus nicht anerkennt und der Aufenthalt gestrichen wird. Dann entfällt natürlich auch die Voraussetzung für den Verlegungsabschlag.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo,
    wir werden gegenüber der Kasse vertreten, dass es sich nicht um eine Verlegung handelt, da unsere Behandlung regulär abgeschlossen. Aufnehmendes Haus müsste Mutter eigentlich als Begleitperson aufnehmen. Damit muss sich Kasse auseinandersetzen.
    MfG Pino

  • Schönen guten Tag Pino,

    Vorsicht! Sie unterstellen hier dem anderen Krankenhaus ohne Wissen um die Hintergründe der Aufnahme und ohne Kenntnis der Dokumentation eine Fehlbelegung.

    Das wäre nicht mein Stil.

    Klären Sie zumindest voher direkt mit dem anderen Krankenhaus, ob die stationäre Aufnahme dort tatsächlich medizinisch begründet war oder doch eher wegen des Kindes erfolgte.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,
    vielleicht habe ich mich nicht ganz klar ausgedrückt. Ich werde natürlich lediglich unseren Standpunkt der regulären Entlassung vertreten. Damit unterstelle ich keineswegs irgendetwas dem aufnehmenden Krankenhaus. Das steht mir, wie Sie auch bemerken, nicht zu.
    Ich wünsche einen guten start in die neue Woche pino