Materialkombination bei Frakturen oder Einzelcodierung?

  • Hallo zusammen,
    ich stehe immer mal wieder vor der Entscheidung, wie ich bei einer Fraktur, die z. B. bei Weber c Fraktur mit Platte, Zug- und Stellschraube versorgt worden ist codiere.

    Jetzt ist die Frage, ob ich gemäß der REgel: KOmbinationscodes gehen vor, die Materialkombination verschlüsseln soll oder einzeln eine Plattenosteosynthese und die Schraubenosteosynthese.

    Denn so ist es für mein Verständnis genauer, oder?

    In einem Fall bei der Materialkombination habe ich die Möglichkeit, die Rekonstruktion der Gelenkfläche mit anzugeben, im anderen FAll kann ich z. B. die Art der Platte und die genauen Orte der einzelnen Osteosynthesen genauer darstellen.

    Ich befinde mich in einem wirklichen Zwiespalt....! :sterne:

    Wie wird das woanders gesehen und gehandhabt? :d_gutefrage:

    Ich bin gespannt!!! :erschreck:

    Kugelige Grüße

    Claudia Büxe

    [c=deeppink]Viele Grüße aus Nordhessen

    ´s Codiermäuschen

    :k_zzzglitter:

    Â Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null- und das nennen sie ihren Standpunkt.
    Albert Einstein[/c]

  • Hallo Codiermaus,

    im OPS 2009 gilt für Osteosynthesen bei Osteotomien bereits, dass der Kode Materialkombination nicht mehr verwandt werden darf und alle Komponenten einzeln verschlüsselt werden müssen.

    Hiermit kann man natürlich auch bei den Frakturen argumentieren. Ein entsprechender Antrag mit Streichung des Codes bei Frakturversorgung liegt DIMDI und InEK auch vor.

    Es gilt jedoch zu bedenken, dass in einigen Fällen die \"Materialkombination\" eine höhere DRG ansteuert als die Kombination aus den Einzelcodes. Hier liegt noch ein entsprechender Anpassungsbedarf vor.

    In unserer Klinik codieren wir bereits seit langem keine Materialkombination mehr, sondern benutzen regelhaft die Einzelcodes, bisher ohne Probleme.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo liebe Kollegen,

    die Weber-C-Fraktur, mit Platte, Zug- und Stellschraube versorgt, wird als Plattenosteosynthese kodiert. Gemäß OPS sind \"zusätzliche Schrauben neben der Platte\" im Kode der Plattenosteosynthese enthalten und weder zusätzlich kodierbar noch wird das Verfahren (bei Frakturversorgung) dadurch zur Materialkombination.

    Von den Fachgesellschaften (DGCH, DGU, DGOOC, BDC) wird bereits seit mehreren Jahren vorgeschlagen, die Materialkombination durch Kodierung der Einzelverfahren abzubilden. Allerdings erst jetzt, nach drei Jahren, konnten sich offenbar die verantwortlichen Institutionen DIMDI, InEK und KBV auf einen ersten Schritt einigen. Die Einzelkodierung der Verfahren gilt aber nur bei bei den Osteotomie-Osteosynthesen und nur bei stationärer Versorgung. Bei ambulanter Versorgung und EBM-Abrechnung ist weiterhin der Materialkombikode zu verwenden, ebenso bei Fraktur-Osteosynthesen! Eine analoge Anwendung dieser Regelung bei Frakturen ist vom DIMDI ja ganz offensichtlich NICHT vorgesehen worden. D.h. Malleolarschraube plus K-Draht oder Cerclage plus Platte oder Schraube sind bei Frakturversorgung weiterhin als Materialkombi zu kodieren. Daraus ergeben sich bei bestimmten Konstellationen paradoxe Vergütungssituationen, die aber nicht immer für das Krankenhaus günstiger sind.

    Bleibt daher nur zu hoffen, dass ab 2010 die Regelung auch auf Frakturosteosynthesen ausgedehnt wird und auch die Algorithmen für die EBM-Abrechnung nicht mehr auf Materialkombikodes angewiesen sein werden.

    Beste Grüße aus Berlin

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin