Fallzusammenführung Abort

  • Liebe Gyn-Kollegen im Forum,
    wie ist im folgenden Fall zu verschlüsseln?

    Die 41-jährige Patientin, GIV/PII, wurde mit Datum 15.01.2009 bei V.a. Tubargravidität links eingewiesen. Am 18.01.2009 um 03:45 Uhr stellt sich die Patientin, in der rechnerisch 12. SSW, erstmalig vor wegen einer starken vaginalen Blutung und Kreislaufbeschwerden. Die Blutung setzte am 17.01.09 gegen 21:00 Uhr ein, die Patientin verspürt keine Schmerzen. ß-HCG am 13.01.09 11.000 U/l.
    Unter stationärer Überwachung und Infusionstherapie deutlicher Rückgang der Kreislaufbeschwerden und spontaner Rückgang der Blutung. Klinisch kein Anhalt für Extrauteringravidität, ß-HCG rückläufig 6690 U/l. Die beschwerdefreie Patientin wollte einen Spontanabort abwarten und wurde deshalb am 18.01.09 um 10:45 Uhr entlassen. Bereits um 18:00 Uhr stellte sich die Patientin wegen erneut starker vaginaler Blutung vor, bei unverändertem Untersuchungsbefund wurde noch am selben Abend die Saugcürettage und Hysteroskopie durchgeführt

    Würden Sie den ersten Aufenthalt noch mit O20.0 Drohender Abort verschlüsseln. Dann führt die Kodierung in eine O62Z.
    Falls man ihn schon mit O06.4 Abortus inkompletus verschlüsselt führt die Kodierung in die O63Z.
    Beide DRG sind im Fallpauschalenkatalog gekennzeichnet, dass sie von der Wiederaunahmeregelung ausgeschlossen sind.

    Wie ist hier also zu verfahren? Der Fall steht auf der Liste der MDK-Begehungen. :d_neinnein:

    Vielen dank im voraus für die zahlreichen Meinungsäußerungen. :d_pfeid:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo Herr Heller,
    der ßHCG-Verlauf des ersten Falles spricht für einen drohenden Abort und ist mit O20.0 korrekt kodiert. Alternative käme auch O02.1 in Frage, dann würde ich die Patientin allerdings nicht entlassen. Da bei Beschwerdefreiheit die Notwendigkeit weiterer Krankenhausbehandlung nicht mehr gegeben war, erfolgte die Entlassung (zu Recht). Der zweite Fall wäre eher auch mit missed Abortion zu kodieren. Keine Fallzusammenführung auf Grund der FPV. Der Kostenträger wird allerdings behaupten, sie hätten die Behandlung unterbrochen und möchte Beurlaubungstage. Bleiben Sie standhaft!
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Zitat


    Original von gefi:

    der ßHCG-Verlauf des ersten Falles spricht für einen drohenden Abort


    Das ist nicht korrekt. Ein DROHENDER Abort ist eine Blutung bei intakter Schwangerschaft mit lebendem Embryo und nicht-abfallendem HCG. Das lag hier nicht mehr vor, sondern ein Abort incipiens, also ein beginnender Abort. GGf. auch Missed Abortion, wenn keine Herzaktion mehr nachweisbar (wovon ich ausgehe)
    Daher: HD Abort.

    Ich hoffe, die Pat. wurde nur gegen ärztl. Rat entlassen!! Wenn schon Blutungen und Kreislaufprobleme bei offensichtlich incomplienter Pat bestehen (sonst wäre sie ja am 15. gekommen), ist das Entlassen höchst fahrlässig. Vor allem in der 12. SSW, wo der spontane Komplett-Abort eine äußerste Rarität wäre, Blutungskomplikationen jedoch häufig...

    Rein Formal: Die Behandlung war bei Entlassung nicht abgeschlossen, wie rechtfertigen Sie zwei verschiedene Behandlungsfälle???