Liebe Gyn-Kollegen im Forum,
wie ist im folgenden Fall zu verschlüsseln?
Die 41-jährige Patientin, GIV/PII, wurde mit Datum 15.01.2009 bei V.a. Tubargravidität links eingewiesen. Am 18.01.2009 um 03:45 Uhr stellt sich die Patientin, in der rechnerisch 12. SSW, erstmalig vor wegen einer starken vaginalen Blutung und Kreislaufbeschwerden. Die Blutung setzte am 17.01.09 gegen 21:00 Uhr ein, die Patientin verspürt keine Schmerzen. ß-HCG am 13.01.09 11.000 U/l.
Unter stationärer Überwachung und Infusionstherapie deutlicher Rückgang der Kreislaufbeschwerden und spontaner Rückgang der Blutung. Klinisch kein Anhalt für Extrauteringravidität, ß-HCG rückläufig 6690 U/l. Die beschwerdefreie Patientin wollte einen Spontanabort abwarten und wurde deshalb am 18.01.09 um 10:45 Uhr entlassen. Bereits um 18:00 Uhr stellte sich die Patientin wegen erneut starker vaginaler Blutung vor, bei unverändertem Untersuchungsbefund wurde noch am selben Abend die Saugcürettage und Hysteroskopie durchgeführt
Würden Sie den ersten Aufenthalt noch mit O20.0 Drohender Abort verschlüsseln. Dann führt die Kodierung in eine O62Z.
Falls man ihn schon mit O06.4 Abortus inkompletus verschlüsselt führt die Kodierung in die O63Z.
Beide DRG sind im Fallpauschalenkatalog gekennzeichnet, dass sie von der Wiederaunahmeregelung ausgeschlossen sind.
Wie ist hier also zu verfahren? Der Fall steht auf der Liste der MDK-Begehungen. :d_neinnein:
Vielen dank im voraus für die zahlreichen Meinungsäußerungen. :d_pfeid: