Wir haben einen Fall, in dem die KK hinterfragt welcher Mehraufwand im Sinne der DKR zur Kodierung der R47.1 geführt hat. Die Kasse ist der Meinung, dass der Mehraufwand der R47.1 bereits mit in der ebenfalls kodierten R47.0 abgebildet ist.
Es wurde ein logopädisches Konsil durchgeführt u. a. mit der Diagnose einer mittelschweren Dysarthrie. Aufgrund eines neu aufgetretenen Mediateilinfarktes bestanden aber sowohl Dysarthrie als auch Dysphasie.