Kalkulation und Abrechnung B61Z

  • Wertes Forum,
    immer wieder kommt es vor, dass bei korrekter Kodierung Patienten auch in einer nicht-neurochirurgischen Klinik in der DRG B61Z landen.
    Da es sich aber um sehr heterogene Krankheitsbilder handelt, die halt zufällig die selbe Nebendiagnose haben, tut man sich mit einer spezifischen Kalkulation für diese DRG schwer (zumindest ich).
    Wie wurde denn das in anderen Krankenhäusern geregelt?
    Fallpauschale oder tagesbezogenes Entgelt? Wurde die DRG überhaupt verhandelt oder nach §7(4) KHEntG mit 600 (450) Euro pro Tag abgerechnet?
    Danke für Antworten, gerne auch per PN.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    in früheren Jahren habe ich das Problem so gelöst, daß ich die ND nur als Fachabteilungs-ICD und nicht als Entlassungs-ICD codiert habe und damit die DRG B61Z vermied. Dies wurde deshalb auch schon bei Budgetverhandlung als \"Manipulation\" bezeichnet, hat mich aber nicht weiter gestört, weil ich eine abrechenbare DRG bekam und das KH das Geld.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Horndasch,
    in mehreren Häusern ohne jede Neurochirurgie hatte ich stets diese Fälle dabei gehabt und auch immer die DRGs verhandlet. In 3 verschiedenen Bundesländern immer als tagesgeliche Sätze. Wir haben im ersten Jhar als diese DRG auftauchte schon die Fälle kalkuliert und haben deren Ursprungs-DRGs aus dem Vorjahr dann bei der Neugruppierung nach dem jeweiligen Katalog zu Grunde gelegt und so aus den jeweiligen Anteilen und den Verweildauern sozusagen unsere eigenen Minikalkulationen gebastelt. (mini, weil es waren jeweils nicht so sehr viel Fälle). Je nach dem wie sich die DRG verändert hat konnten wir dann auch mithilfe der Kostenmatrix des InEk eine entsprechende Anpassung durchführen.

    Sind es wirklich nur absolute Einzelfälle, lohnt sich der Aufwand nicht unbedingt und man bleibt vielleicht doch besser bei dem \"gesetzlichen\" Tagessatz, der für manches Haus schon ein ganz anständiger Preis wäre.

    Grüße

    IM

    [c=deeppink]herzliche Grüße aus Berlin[/c]
    [c=purple]sendet IM[/c]

  • Hallo Herr Horndasch,

    auch wir haben bereits vor einigen Jahren ein tagesbezogenes Entgelt vereinbart. Der Versuch einer Kalkulation hat mir nicht nur die ersten grauen Haare beschert, sondern war wohl von vornherein zum scheitern verurteilt. Letztendlich haben wir eine Kalkulation durchgeführt bei der wir uns an den Kosten der DRG\'s ohne entsprechende Nebendiagnose orientiert (mit gewissen Zuschlägen) haben.

    Trotz veränderten Patientengutes, jedoch ohne die Möglichkeit einer dezidierten Darlegung der Kosten, haben sich die Kostenträger im Tagessatz im wesentlichen auf Fortschreibungen eingeschossen. Die nächsten grauen Haare kommen also bestimmt ...

    Auf die Abrechnung bei fehlender Vereinbarung würde ich mich nicht einlassen, soweit die Mehrerlösausgleiche nicht durch Erlöse in anderen Bereichen vermieden werden können. Ich habe gesehen, dass zumindest einige Häuser bei Tagessätzen um 400 € liegen.

    Viele Grüße
    S. Seyer

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Herr Konzelmann


    Zitat


    Original von Günter Konzelmann:
    in früheren Jahren habe ich das Problem so gelöst, daß ich die ND nur als Fachabteilungs-ICD und nicht als Entlassungs-ICD codiert habe und damit die DRG B61Z vermied.


    Habe ich es richtig verstanden?


    Zwecks „Abrechnungsoptimierung“ haben Sie absichtlich Diagnosen für die Gruppierung „herausgenommen“?


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo Herr Rembs,

    ja, so war das damals. Nach meiner Erinnerung waren die von den Ärzten codierten Diagnosen keine frischen \"Verletzungen der WS usw.\" sondern die Patienten wurden eher wegen der \"Folgen von ...\" mitbehandelt. Inzwischen sind wir alle klüger geworden. Aber die Abrechnung über Tagespauschalen sind genau so unbefriedigend wie die frustranen Kalkulationen überall.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Zitat

    Zwecks „Abrechnungsoptimierung“ haben Sie absichtlich Diagnosen für die Gruppierung „herausgenommen“?


    Hallo,
    kann ich gut nachvollziehen. Wenn Sie die Rechnung mehrfach von der KK zurückbekommen, da die B61Z nicht verhandelt wurde und der Hinweis auf die Regelungen des KHEntG ignoriert wird, etc.

    Kaum lassen sie eine Diagnose weg, bekommen Sie Ihr Geld.

    Das ist klassische Konditionierung par excellence.


    Aber wir lernen ja dazu und wollen das System verbessern, deswegen auch die Anfrage hier.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    Zitat


    Kaum lassen sie eine Diagnose weg, bekommen Sie Ihr Geld.
    Das ist klassische Konditionierung par excellence.


    Oder:

    vor der Vermehrung des Profits steht der Erhalt der Reputation
    Wer die Moral verkauft, wird nie ein ehrbarer Kaufmann


    Ehrbarer Kaufmann
    wirkt auf den ersten Blick vielleicht altmodisch, aber auch angesichts der Finanzskandale lohnt eine Rückbesinnung auf ein Wertefundament (Ehrlichkeit, Verlässlichkeit, Verantwortung ).


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo Herr Rembs,

    Sie haben Recht. Wir werden es jedoch nicht ändern. Das kann jeder nur bei sich. Sonst macht es ein Höherer. Und \"wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein\" (Jesus Christus).

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.