Anfrage Fallzusammenlegung

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    folgendes Problem:

    Patientenaufenthalt vom 29.01.-29.01.09
    Kodiert: HD E04.2 nichttoxische mehrknotige Struma
    OPS: 3-821 Magnetresonanztomographie des Halses m. Kontrastmittel

    Ergebnis-DRG: K64D, Partition 0

    Aufnahme innerhalb 30 Tage:

    Wiederaufnahme am 24.02.-02.03.09
    kodiert: C73 HD
    ND: I13.20
    I08.0
    N18.83

    Ergebnis-DRG: K11Z, Partition M

    M.E. Fallzusammenlegung - Kasse meint keine Fallzusammenlegung, weil andere HD im 2. Fall, bin verwirrt, erbitte kurzes Feedback.

    Vielen Dank im Voraus,

    viele Grüße

  • Hallo Heidiberlin,

    K64D ist ausgeschlossen von Wiederaufnahme, s. Spalte 13 im Fallpauschalenkatalog. Deswegen auch keine Fallzusammenführung.

    Schönes WE

    LT

  • Hallo Heidi,

    stimmen die Angaben? Dann frage ich mich, warum 1. Aufenthalt nicht ohnehin amb. oder vorstat. abgerechnet wurde... m.E. nach keine stat. Leistung!

  • Liebes Forum,

    bitte im Ihre Meinungen im folgenden Beispiel:

    1. Aufenthalt - DRG E02C
    2. Aufenthalt - 9 Tage später - DRG E05C.

    Es sind beides Tumor DRG´s (wenn ich mich nicht ganz irre, sind Tumor DRG´s onehin nicht zusammen zu führen) und beide mit Partition O.
    Der Patient war nach dem ersten Aufenthalt noch nachstationär behandelt.
    Der MDK besteht auf die FZ: \"formal keine FZ, aber da die Behandlung im ersten Fall nicht abgeschlossen sei, sind die Fälle zusammen zu führen\"-so die Begründung im Gutachten.
    Wir sind der Meinung, das die Fälle gesondert abzurechnen sind. :d_gutefrage:
    Leider hat auch Widerspruch nichts geholfen.. Gerne würde ich den Fall an Inek schicken.... Hat jemand ähnliche Fälle gehabt? Wie sind die Erfahrungen und Meinungen?


    Vielen Dank im Voraus.

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    das Thema wurde schon hier behandelt (Suchfunktion...), ab 28.1.2009:

    http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread.php?id=3067&start=1&seuser=&sepost=Fallzusammenlegung%20Behandlung%20nicht%20abgeschlossen#

    Und ans InEK dies schicken zu wollen, macht keinen Sinn. Sie werden keine Antwort erhalten, da das InEK hierfür nicht zuständig ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau