Aufnahme zum Staging bei Z.n. palliativer Gastrektomie

  • Hallo liebe Forummitglieder,

    hätte wieder einmal eine Frage:

    Patient wurde aufgrund eines Magendoppelkarzinoms subkardial und im Antrum, Peritonealkarzinose am 28.01.2009 operiert.

    Es erfolgte eine Wiederaufnahme am 18.05.2009 zur Staging-Untersuchung. Aktuell war der Patient zu diesem Zeitpunkt beschwerdefrei. Im Vergleich zu den Voruntersuchungen zeigte sich kein Hinweis auf ein locoregionäres Rezidiv. Der vorbeschriebene Herdbefund in der Leber hat sich nicht verändert, so dass es sich hierbei in erster Linie um Zysten handelte. Im Rö.-Thorax kein Anhalt für Herdbefund. Bei der durchgeführten Gastroskopie erfolgte PE - dort keine Neoplasien, kein Nachweis eines Morbus Whipple, einer Sprue oder einer Parasitose, keine oberflächenadhaerten Bakterien.

    Es wurde in diesem Fall als HD die C16.0 kodiert. Ich meine, dass die HD hier Z08.0 lauten müsste mit folgender Argumentation: Nachuntersuchungen nach Malignombehandlung werden mit dem Kode aus Z08.- verschlüsselt, wenn kein Tumor nachgewiesen wird.
    Natürlich im Falle eines Tumornachweis, dann das entsprechende Karzinom. Bitte wie sehen Sie diesen Fall, liege ich falsch?

    Lieben Gruß und vielen Dank für Ihre Bemühungen.

  • Hallo Heidiberlin,

    Sie haben recht; HD in diesem Fall Z08.0, als ND ist die Z85.0 zu verschlüsseln,

    sonnigen Gruß
    LT

  • Hallo Fr. Heidiberlin,

    wenn die Behandlung abgeschlossen und von einer definitiven Heilung auszugehen ist -
    würde ich den Fall genau so sehen wie Sie und auf die DKR 0209d Malignom in der Eigenanamnese verweisen, wie von Ihnen beschieben.

    Mit freundlichen Grüßen
    D. Spörk

  • Hallo Heidiberlin,

    so ganz logisch finde ich das jetzt aber nicht: Sie operieren einen Patienten mit einem Magen-Ca und einer nachgewiesenen Peritonealkarzinose in palliativer Intention. Nach 5 Monaten ist es dann auf einmal eine kurative OP gewesen und die Peritonealkarzinose ist wie weggeblasen.... Glauben Sie das?
    Abgesehen von der m.E. nicht vorhandenen Indikation für eine stationäre Abrechnung (sagten Sie nicht eben der Patient wäre völlig beschwerdefrei gewesen). Codiertechnisch würde ich hier die C16.9 als HD nehmen, denn bei palliativer Intention ist der Patient eben nicht tumorfrei.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Dr. Stefan Stern