Kodierung von Demenz zusätzlich zu Delir bei Demenz

  • Hallo Klara,

    bei der F03 (ist das die Demenz, die Sie meinten?)) bestehen im DIMDI folgende Exklusiva:

    - Senile Demenz mit Delir oder akutem Verwirrtheitszustand (F05.1)
    - Senilität (R54) .

    Mit freundlichen Grüßen,
    Dr. Stefan Stern

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Zitat

    FAQ des DIMDI

    Dürfen Kodes, die im \"Exkl.\" eines Kodes genannt werden, gleichzeitig mit diesem verwendet werden? (Gültig ab dem 1.1.2009)

    Das \"Exkl.\" eines Kodes besagt, dass mit dem im Exklusivum genannten Kode eine Erkrankung anderer Genese bzw. ein nicht regelhaft enthaltener Zustand abgegrenzt (klassifiziert) wird. Folglich können beide Kodes nebeneinander verwendet werden, wenn die Erkrankungen/Zustände sowohl als auch beim Patienten vorliegen und diagnostisch voneinander abgrenzbar sind.

    Nach meiner Interpretation beschreibt die F03 die Demenz und die F05 das Delir (mit Angabe der Ätiologie). Würde bei F05.1 als Inklusivum \"Demenz\" stehen, dann wäre hier die Demenz als Grunderkrankung enthalten und es wären beide Kodes nicht parallel zu verschlüsseln.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Forum,
    bei der F01.- finden sich auch keine Exklusiva, die eine F05.1 ausschließen, eine Doppelkodierung ist also möglich. Warum das bei der F03 nicht erlaubt ist, bleibt mir schleierhaft.

    MfG,
    Dr. Stern

  • Schönen guten Tag Herr Stern

    unabhängig davon, dass es in der Tat nicht nachvollziehbar ist, warum das exkl. beim einen Kode steht und beim anderen nicht, bedeutet das Exklusivum nicht den Ausschluss einer parallelen Kodierung, sondern nur, dass es sich um eine andere Diagnose handelt.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,