Einen guten Morgen an das Formun,
wir haben bei einem privatversicherten Patienten 16 über den Oberkörper verteilte Lipome entfernt und wollen als Abrechnungsnummern die GOÄ-Nummern 2403 (Exzision einer in oder unter der Haut liegenden kleinen Geschwulst) und 2404 (Exzision einer größeren Geschwulst.....) je nach Größe der entfernten Lipome in Ansatz bringen. Im GOÄ finde ich aber keine mengenmäßige Beschränkung auf eine Anzahl, bis zu der einzelne Begührenpositionen anzusetzen sind. (wie manchmal im EBM üblich).
Meine Frage: Kann oder darf ich 16-mal die Gebührennummer abrechnen?
Einen schönen Tag wünscht
di-stei