Liebes Forum,
obwohl sich schon alle mit dem neuen DRG-Entgeltsystem befassen, habe ich noch eine Frage zu den alten Abrechnungsregeln bzw. der Kodierung für die Ermittlung des SE 17.05 "Wechsel einer künstlichen Hüftpfanne".
Die dazugehörigen OPS-Schlüssel sind folgende:
5-821.22 In Gelenkpfannenprothese, zementiert und n.n.bez.
5-821.23 In Gelenkpfannenprothese, zementiert und n.n.bez., mit Pfannenbodenaufbau
5-821.25 In Gelenkpfannenprothese, zementiert und n.n.bez., mit Wechsel des Aufsteckkopfes
Meine Frage:
Was bedeutet hier speziell das "n.n.bez."?
Mit freundlichen Grüßen
Martina Niemeier
:ops: