• Liebes Forum,

    obwohl sich schon alle mit dem neuen DRG-Entgeltsystem befassen, habe ich noch eine Frage zu den alten Abrechnungsregeln bzw. der Kodierung für die Ermittlung des SE 17.05 "Wechsel einer künstlichen Hüftpfanne".
    Die dazugehörigen OPS-Schlüssel sind folgende:
    5-821.22 In Gelenkpfannenprothese, zementiert und n.n.bez.
    5-821.23 In Gelenkpfannenprothese, zementiert und n.n.bez., mit Pfannenbodenaufbau
    5-821.25 In Gelenkpfannenprothese, zementiert und n.n.bez., mit Wechsel des Aufsteckkopfes
    Meine Frage:
    Was bedeutet hier speziell das "n.n.bez."?

    Mit freundlichen Grüßen
    Martina Niemeier


    :ops:

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Frau Niemeier,

    Sie verstehen hier wohl "und" als "und", will heißen, dass der Teilsatz "zementiert und n.n.bez" für Sie eine kausale Verknüpfung bedingt. "Und" bedeutet aber im Sinne des OPS/ICD "und" oder "oder".
    In Ihrem Beispiel bedeutet "und" "oder", also "zementiert oder nicht näher bezeichnet". N.n.bez. steht hier dann für andere Formen als zementiert, bzw. nicht-zementiert (eigener anderer Schlüssel 5-821.20/.21). Da aber keine anderen Formen angewendet werden (ich kenne jedenfalls keine) brauchen Sie sich deswegen eigentlich keine Gedanken zu machen. Wichtig für Sie (und für die Zuordnung zum SE) ist einzig die Unterscheidung zwischen zementiert und nicht-zementiert.
    "Und" jetzt sind alle Klarheiten beseitigt "oder" haben Sie noch Fragen? ;)

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau