ambulante Befunde

  • Sehr geehrtes Forum

    Ein Patient wird vom Hausarzt mit einer offenen Wunde am Zeh eingewiesen. In der Mibi des Hausarztes wird Staph. aureus nachgewiesen. Der Keim wurde Resistensgerecht behandelt. Darf ich den Keim für die Kodierung verwenden?

    Vielen Dank

    Uwe Schmidt

  • Hallo -

    also wenn der Keim es mitmacht - sonst besser den Computer verwenden. Aber im Ernst: \"Abnorme Labor-, Röntgen-, Pathologie- und andere diagnostische Befunde werden nicht kodiert, es sei denn, sie haben eine klinische Bedeutung im Sinne einer therapeutischen Konsequenz oder einer weiterführenden Diagnostik (nicht allein Kontrolle der abnormen
    Werte).\" Ich denke hier besteht eine therapeutische Konsequenz.

    Herzlicher Gruß.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)