Moin MOIN
Ein Patient wird nach einer Appendektomie (G07B) nach drei Tagen Entlassen.Die obere Grenzverweildauer liegt bei 13 Tagen.Der Patient
kommt am 14 Tag wegen eines Abzesses wieder. Kann nun ein neuer DRG Fall abgerechnet werden oder bleibt es bei einem Fall der abgerechnet werden kann.???
Wie lange steht die Komplikation in Zusammenhang mit der Behandlung??
Gruß Attila