• Moin MOIN

    Ein Patient wird nach einer Appendektomie (G07B) nach drei Tagen Entlassen.Die obere Grenzverweildauer liegt bei 13 Tagen.Der Patient
    kommt am 14 Tag wegen eines Abzesses wieder. Kann nun ein neuer DRG Fall abgerechnet werden oder bleibt es bei einem Fall der abgerechnet werden kann.???
    Wie lange steht die Komplikation in Zusammenhang mit der Behandlung??

    Gruß Attila

  • Antwort BMGS auf eine ähnliche Frage:
    § 8 Abs. 5 KHEntgG zur Wiederaufnahme bei Komplikationen ist eschrieben worden für den nach Hause "entlassenen" Patienten. Wird dieser wieder innerhalb der "Kalendertage" aufgenommen, die noch innerhalb der Grenzverweildauer liegen, so kann die FP nicht erneut berechnet werden. Dies gilt nur wenn er in Folge "der Komplikation" aufgenommen wird. D.h. die Komplikation muss im Zusammenhang mit der ursprünglich erbrachten Krankenheit stehen! Die Regel ist nicht anwendbar, wenn der Patient wegen einer anderen Erkrankung in das Krankenhaus aufgenommen werden muss; dann entsteht ein neuer Fall mit neuer DRG-Abrechnungsmöglichkeit.


    (gefunden im Download-Bereich)


    Servus

    T.S.:rotate: