Fallzusammenführung bei Obstruktivem Schalfapnoe-Syndrom

  • Hallo medcont,

    Zitat

    Gibt es weitere Informationen/Klarstellungen etc. zum Sachverhalt? Oder bleibt es bei den Ausführungen von S. Scholl?


    warum fragen Sie nicht einfach bei der für Sie zuständigen Landeskrankenhausgesellschaft nach? Dort sitzen in aller Regel Juristen, die den Sachverhalt einigermaßen beurteilen können.

    Zitat

    Die WA erfolgte somit innerhalb der oGVWD und mit der gleichen Basis- DRG. Also FZF. Müssen wir wirklich zusammenführen? Obwohl der Pat. den Aufenthalt selbst beendete? Und nicht geplant sondern als Notfall wieder kam?


    Ja, das müssen Sie, die Vorschriften der FPV lassen hier keinen Spielraum.
    Deswegen reagiere ich andererseits auch sehr heftig, wenn die Kassen meinen, die Fallzusammenführungsregeln über die \"Beurlaubung\" noch etwas weiter zu ihren Gunsten ausdehnen zu müssen...

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo,
    unabhängig von der Thematik zusammenführen oder nicht:
    wenn der Patient geht, obwohl Sie der Meinung sind, er müsse noch bleiben, dann auch gegen Rat entlassen.
    Ansonsten ist es eine normale Entlassung, unabhängig davon, wer letztendlich auf Entlassung drängte. Die Entscheidung über die Entlassung obliegt dem Arzt.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo miteinander,
    herzlichen Dank für Ihre Antworten, an die Krankenhausgesellschaft hab ich gar nicht gedacht, das nehm ich gleich mal in Angriff.
    Schade, dass man auf die FZF i. o. Fall nicht verzichten kann....
    Herzliche Grüße
    medcont