Hallo medcont,
ZitatGibt es weitere Informationen/Klarstellungen etc. zum Sachverhalt? Oder bleibt es bei den Ausführungen von S. Scholl?
warum fragen Sie nicht einfach bei der für Sie zuständigen Landeskrankenhausgesellschaft nach? Dort sitzen in aller Regel Juristen, die den Sachverhalt einigermaßen beurteilen können.
ZitatDie WA erfolgte somit innerhalb der oGVWD und mit der gleichen Basis- DRG. Also FZF. Müssen wir wirklich zusammenführen? Obwohl der Pat. den Aufenthalt selbst beendete? Und nicht geplant sondern als Notfall wieder kam?
Ja, das müssen Sie, die Vorschriften der FPV lassen hier keinen Spielraum.
Deswegen reagiere ich andererseits auch sehr heftig, wenn die Kassen meinen, die Fallzusammenführungsregeln über die \"Beurlaubung\" noch etwas weiter zu ihren Gunsten ausdehnen zu müssen...
Mit freundlichen Grüßen
Markus Hollerbach