Interdisziplinäre Diagnostik bei "Multimodale Schmerztherapie (8-918)"

  • Hallo Forum,

    ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir im nachfolgenden Problem helfen könnten.

    Erst seit einigen Wochen wird unsere Schmerztherapie (8-918.--) aus folgendem Grund abgelehnt:
    Fehlende Diagnostik aus einem weiteren Fachgebiet (obligatorisch eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologische Disziplin).
    Im OPS 8-918.-- steht u.a. „(...) Dieser Kode erfordert eine interdisziplinäre Diagnostik durch mindestens zwei Fachdisziplinen (obligatorisch eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologische Disziplin) sowie (...)“.

    Wir erbringen folgende Leistungen:
    - bei Aufnahme: Erhebung psychopathologischer Befund
    - Schmerzkonferenz mit zwei Diplom-Psychologen
    - Patient erhält zweimal eine „Schmerzpsychotherapie“ (durch Diplom-Psychologe). Dies wird in der Patientenkurve vermerkt.
    - Ärztliche Behandlungsleitung: Diplom-Psychologe mit Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“

    Ist dies aus Ihrer Sicht für „psychologische Diagnostik“ ausreichend?
    Falls nein, welche Mindestvoraussetzungen würden Sie an „psychologische Diagnostik“ stellen?

    Vielen Dank!

    Viele Grüße

    Richard Wagner

  • Tag,

    Grundsätzlich ist das m.E nur wieder mal ein Versuch, das Ganze auszuhebeln. Zu einer Psychotherapie gehört ja immerauch eine vorangegangeen Diagnostik. Die Psychologen verwenden heirzu i.d.R. Assessment-Bögen. Das dürfte doch auch bei Ihnen der Fall sein.
    Wenn allerdings die Therapie auf der allgemeinen Schmerzanamnese beruht, dann könntn sich hier wieder ein Problem darstellen.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Herr Wagner,
    wenn ich das Ganze richtig verstehe, dann haben Sie nur Psychologen genannt, obwohl im OPS mindestens zwei Fachdisziplinen gefordert sind. Über die Sinnhaftigkeit will ich nicht diskutieren, es geht um die formalen Qualifikationen. Welches ist denn die andere Fachdisziplin?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    es waren des Weiteren noch ein Facharzt für Orthopädie (mit Untersuchung und Therapieeinleitung) und Fachärzte für Neurologie (mit Untersuchung und Therapieeinleitung) an der Behandlung beteiligt.

    Viele Grüße
    Richard Wagner

  • Hallo merguet,

    i.d.R. gibt es ein Gespräch zwischen Psychologen und Patient mit kurzer Zusammenfassung bzw. Statement.

    Allerdings gibt es auch folgenden Ablauf:
    In der Schmerzkonferenz werden die Probleme durch den behandelnden Arzt geschildert. Darüber hinaus nimmt der Psychologe den HADS (Hospital Anxiety and Depression Scale; kurzer Selbstbeurteilungsfragebogen zur
    Erfassung von Angst und Depressivität) - Fragebogen zur Beurteilung. Dieser wird vorab im Aufenthalt vom Patienten ausgefüllt (Seite 10 - 13, Deutscher Schmerz-Fragebogen). Daraus folgt dann in einigen Fällen die Therapie. Der Fragebogen wird allerdings vom MDK auch nicht als Diagnostik angesehen, da der Psychologe nicht gegenübersitzt.

    Viele Grüße

    Richard Wagner