Hallo Forum,
ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir im nachfolgenden Problem helfen könnten.
Erst seit einigen Wochen wird unsere Schmerztherapie (8-918.--) aus folgendem Grund abgelehnt:
Fehlende Diagnostik aus einem weiteren Fachgebiet (obligatorisch eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologische Disziplin).
Im OPS 8-918.-- steht u.a. „(...) Dieser Kode erfordert eine interdisziplinäre Diagnostik durch mindestens zwei Fachdisziplinen (obligatorisch eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologische Disziplin) sowie (...)“.
Wir erbringen folgende Leistungen:
- bei Aufnahme: Erhebung psychopathologischer Befund
- Schmerzkonferenz mit zwei Diplom-Psychologen
- Patient erhält zweimal eine „Schmerzpsychotherapie“ (durch Diplom-Psychologe). Dies wird in der Patientenkurve vermerkt.
- Ärztliche Behandlungsleitung: Diplom-Psychologe mit Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“
Ist dies aus Ihrer Sicht für „psychologische Diagnostik“ ausreichend?
Falls nein, welche Mindestvoraussetzungen würden Sie an „psychologische Diagnostik“ stellen?
Vielen Dank!
Viele Grüße
Richard Wagner