Hallo Zusammen,
ich sehe das ganze eher pragmatisch:
Ziel des Prüfverfahrens sollte ja sein, dass eine möglichst richtige Rechnung dabei herauskommt. Der MDK als formal unabhängiger GA muss dabei alle Aspekte berücksichtigen, die seiner Meinung nach nicht korrekt kodiert sind, also unabhängig davon, wer von der Änderung profitiert.
Dies sollten auch die Gerichte so sehen, schätze ich.
Die möglichst genaue Angabe der Prüfgründe dient IMHO der Vereinfachung, damit nicht immer gleich die ganze Akte übermittelt werden muss, bzw. das KH schon mal feststellen kann, ob ohne Übersendung von Unterlagen bereits dem Ansinnen der KK gefoglt werden kann.
Nur zur Erinnerung: Der MDK beruft sich in diesem Fall darauf, dass er von der KK ausschließlich mit der Prüfung bestimmter ND beauftragt wurde. Genau diese Argumentation wird von KH-Seite seit geraumer Zeit vehement vertreten, sofern es sich um die Begrenzung der Prüfungen zugunsten der KK handelt. Wenn wir das jetzt nur in den Fällen fordern, in denen es uns passt, verheddern wir uns in unseren eigenen Argumenten.
findet jedenfalls
Bern