Sehr geehrte Kollegen,
ich möchte Sie, als Kolleg(inn)en und DRG Spezialisten, in folgendem Fall um Ihre Einschätzung bitten.
Es handelt sich um eine Frage rund um das beliebte Thema Beatmung, Definition der Beatmungszeit.
Eine private Kasse möchte uns gerne eine Beatmungsphase streitig machen und ich würde gerne eine entsprechende Antwort an den geschätzten ärztlichen Kollegen der Kasse formulieren, um Ihn, wie immer, mit einer umfassenden Antwort zu würdigen und „sehr glücklich“ zu machen.
Unser Patient wurde am 14.11.08 tracheotomiert und kontrolliert beatmet. Ab 17.11.08 \'stabilisierte\' er sich zusehends, so dass er, über ein T-Stück, unter kontinuierlicher O2-Insufflation, in der Lage war spontan zu atmen. Häufig sich ändernde Sättigungswerte/Blutgase in dieser Zeit, machten jedoch eine ständige Anpassung der O2-Menge (zwischen 7 und 10 L/min O2), sowie Gabe von Atmung unterstützenden Medikamenten erforderlich. Letztlich wurde der Patient wieder ateminsuffizient und musste ab 25.11.08 erneut, bis zum 30.11.08, kontrolliert beatmet werden.
Die private Kasse will uns nun die Phase zwischen 17.11.08 und 25.11.08, die wir, natürlich unter Beachtung der Weaningzeiten, als Beatmungszeit rechneten, streichen. Aus Sicht der Kasse handelt es sich schlicht und läppisch formuliert um eine Phase der spontanen Atmung. Aus unserer Sicht ist die Phase zwischen 17.11. und 25.11.08 nicht mit einer ‚normalen’, spontanen Atmung zu vergleichen. Unser Patient blieb in dieser Zeit nur aufgrund eines Tracheostomas, aufgrund 10 Liter O2 und ständigen Anpassungen und leider auch nur temporär ‚relativ’ stabil. Dies jedoch, wie die Kasse schreibt, mit dem Wort ‚Spontanatmung’ abzutun, erscheint uns doch sehr merkwürdig. Zudem heißt es ja in den DKR, wie bereits oft in diesem Forum zitiert, „Die Atmung wird unterstützt durch das Verstärken oder Ersetzen der eigenen Atemleistung des Patienten“. Durch unsere Maßnahmen wurde die Atmung definitiv verstärkt, somit ist aus unserer Sicht das Zählen der oben benannten Zeit als Beatmungszeit, korrekt.
Ich wäre dankbar für Ihre Einschätzung und entsprechende Argumentation.
Ich wünsche Ihnen einen schönen sonnigen Abend.
Grüße aus München,
A. Küper
(Medizincontrolling RDI der TU München)