Behandlung während Verlegung von KH A zu KH B

  • Hallo liebe Forum-Mitglieder,
    wer kann uns weiterhelfen.

    Folgende Fallkonstellation:

    Ein Patient wird mit dem Krankenwagen von einem KH A zum KH B verlegt. Während der Fahrt wird dem Patienten schlecht und der Krankentransport macht Zwischenhalt in unserem Haus. Patient wird ambulant (EKG,Sono) versorgt und wird dann weiter ins KH B gebracht.

    Ist das eine Verbringung für das KH A oder KH B. Oder eine Notfallbehandlung, die über die KV abzurechnen ist (dann müsste der Patientdie 10 € bezahlen). Oder sogar eine stationäre Aufnahme ?

    Die Krankenkasse konnte mir auch nicht richtig weiterhelfen. Ich werd es nochmal bei der KV probieren. Vielleicht hatte jemand von Ihnen auch schon so einen Fall gehabt und kann mir weiterhelfen.

    Vielen Dank

    :sterne:

  • Hallo emmaus,

    eine Verbringung erfolgt lediglich zur Drittleistungserbringung. Der Pat. verlässt hierzu das KH für die Dauer der in Auftrag gegebenen Behandlung i. d. R. innerh. von 24 St. und kehrt danach wieder in das KH zurück.

    Um eine Verbringung (egal ob für KH A oder B) handelt es sich auf keinen Fall. Ob hier eine stationären Aufnahme vorliegt bezweifle ich, da Sie (wie Sie in Ihrer Fragestellung berichten) den Pat. eigentl. nur ambulant vorsorgt haben. Für mich käme evtl. die Abrechnung der amb. Notfallpauschale in Frage.

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz