Guten Morgen Forum,
folgender Sachverhalt bereitet mir \"Kopfschmerzen\"
1. Aufenthalt vom 17.09.09 - 18.09.09. Das KH stellt die DRG G 71 Z mit Rechnungseigangsdatum 02.10.09 in Rechnung. Der Rechnungsbetrag wird v. d. KK am 12.10.09 fristgerecht zur Begleichung angewiesen.
2. Aufenthalt v. 20.09.09 bis 25.09.09. Für diesen Aufenthalt wird keine seperate Rechnung übermittelt.
Das KH übermittelt am 19.10.09 einen \"Stornosatz\" (Gutschrift) für den 1. (bereits bezahlten) Aufenthalt vom 17.09.09 bis 18.09.09. Der Stornosatz wird am selbigen Tag v. d. KK verarbeitet. Gleichzeitig liefert das KH eine Änderung der Bestandsdaten an und ordert somit eine Fallzusammenlegung von Aufenthalt 1. und 2. gem. FPV (gleiche Basis-DRG) an.
Die Rechnung für den zusammengeführten Fall (Aufenth. 1. u. 2) wird am 20.10.09 zur Zahlung vom KH übermittelt (DRG G 71 Z). Geichzeitg übermittelt das KH eine zusätzliche Rechnung für einen erneuten Aufenthalt vom 27.09.09 bis 10.10.09. Hier wird nun die DRG G 10 Z in Rechnung gestellt.
Können nun alle 3. Aufenthalte gemäß FPV (OP folgt Diagnostik) zusammengeführt werden? Ich vertrete noch immer die Ansicht das ein bereits zusammengeführter Fall nicht noch einmal kombiniert werden kann. Was sagt das Forum dazu?
mit freundlichen Grüßen
Einsparungsprinz