Wiederaufnahme innerhalb 30 Tage

  • Guten Morgen Forum,

    folgender Sachverhalt bereitet mir \"Kopfschmerzen\"

    1. Aufenthalt vom 17.09.09 - 18.09.09. Das KH stellt die DRG G 71 Z mit Rechnungseigangsdatum 02.10.09 in Rechnung. Der Rechnungsbetrag wird v. d. KK am 12.10.09 fristgerecht zur Begleichung angewiesen.

    2. Aufenthalt v. 20.09.09 bis 25.09.09. Für diesen Aufenthalt wird keine seperate Rechnung übermittelt.

    Das KH übermittelt am 19.10.09 einen \"Stornosatz\" (Gutschrift) für den 1. (bereits bezahlten) Aufenthalt vom 17.09.09 bis 18.09.09. Der Stornosatz wird am selbigen Tag v. d. KK verarbeitet. Gleichzeitig liefert das KH eine Änderung der Bestandsdaten an und ordert somit eine Fallzusammenlegung von Aufenthalt 1. und 2. gem. FPV (gleiche Basis-DRG) an.

    Die Rechnung für den zusammengeführten Fall (Aufenth. 1. u. 2) wird am 20.10.09 zur Zahlung vom KH übermittelt (DRG G 71 Z). Geichzeitg übermittelt das KH eine zusätzliche Rechnung für einen erneuten Aufenthalt vom 27.09.09 bis 10.10.09. Hier wird nun die DRG G 10 Z in Rechnung gestellt.

    Können nun alle 3. Aufenthalte gemäß FPV (OP folgt Diagnostik) zusammengeführt werden? Ich vertrete noch immer die Ansicht das ein bereits zusammengeführter Fall nicht noch einmal kombiniert werden kann. Was sagt das Forum dazu?

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Guten Morgen Einsparungsprinz,
    hallo Forum!

    Ohne sämtliche bereits genannten §§ etc. wieder aufzutischen, gehe ich kurz direkt auf den Fall ein:

    Die einzige Prüffrist löst hier der erste Aufenthalt aus. Da ausgehend vom 17.09.2009 der zweite Aufenthalt innerhalb der OGVD liegt und ausgehend vom 17.09.2009 der dritte Aufenthalt innerhalb der 30 Tage liegt, hat eine Einstufung aller drei Aufenthalte gemeinsam mit allen Falldaten zu erfolgen (vorausgesetzt, andere Ausschlusstatbestände liegen nicht vor).

    Welche Rechnung wann, wie und warum übermittelt wurde ist unerheblich.

    [c=green]MfG
    Codemaker[/c]

  • Hallo Codemaker,

    besten Dank für die rasche Antwort, da muss ich wohl meine derzeit noch bestehende Betrachtung solcher Fälle ändern!

    viele Grüße nach Bochum von
    Einsparungsprinz