Guten Tag!
Folgende Frage: Ein Patient wird am Glutealabszess operiert und 2 Tage später entlassen. Am Folgetag erfolgt die Wiederaufnahme internistisch mit Pneumonie. Diese wird von den Kollegen wegen des Voraufenthaltes als nosokomial definiert. Der MDK fordert daher die Fallzusammenlegung wegen Komplikation im Zusammenhang mit der chirurgischen Behandlung.
Bei meiner Recherche bezüglich Wiederaufnahme bei Komplikation habe ich keine eindeutigen Antworten hierzu gefunden. Es heißt: "...wegen einer in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallenden Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung innerhalb der oberen Grenzverweildauer..."
Rein gefühlsmäßig würde ich als Komplikation nur eine Wundheilungsstörung/Infektion/Blutung, also etwas, was direkt mit der chirurgischen Behandlung zu tun hat, als solche anerkennen. Sehe ich das falsch? Bitte um Hilfe